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Drogenhandel oder einfacher Handel? Einem Händler drohen zehn Jahre Gefängnis

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Barikissou Olaoff, eine beninische Händlerin und Mutter von vier Kindern, muss mit einer zehnjährigen Haftstrafe rechnen. Als Leiterin der Strafkammer von Tambacounda wird ihr internationaler Drogenhandel und -schmuggel vorgeworfen. Laut L’Observateur wird der Fall, der viel Aufsehen erregt, noch bis zum 24. Januar verhandelt, was Zweifel an seinem Schicksal aufkommen lässt.

Ein spektakulärer Anfall bei Kidira

Die Fakten gehen auf den 26. November 2023 zurück, als Barikissou Olaoff von Zollbeamten der Handelsbrigade Kidira festgenommen wurde. Letzteres wurde bei einer Routinekontrolle eines Reisebusses registriert BEI 3842 M7aus Mali, entdeckte 75.000 Tabletten, die in einem hinteren Kofferraum versteckt waren. Die Ware mit einem geschätzten Marktwert von 295 Millionen FCFA war in Kartons und Tüten ohne Etiketten verpackt.

Überwältigende Analysen

Ein vom nationalen Drogenanalyselabor in Dakar durchgeführter Schnelltest an einer Probe der Tabletten ergab das Vorhandensein verbotener Substanzen. Laut Spektrometer FTIR IST 50Die Tabletten enthielten:

36,87 % Opiumpulverein Betäubungsmittel der Stufe 2,

13,56 % Morphinhydrochloridein verbotenes Produkt, das als Betäubungsmittel der Stufe 3 eingestuft ist.

Diese Ergebnisse verstärkten sofort den Verdacht gegen den Händler, der in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Begründungen ändern

Im Zeugenstand behauptete Barikissou Olaoff, dass ihr die Zusammensetzung der Tabletten nicht bekannt sei. Sie behauptet, es handele sich um Entwurmungsmittel namens „Quintex“, die in Cotonou gekauft wurden und in Dakar weiterverkauft werden sollten. Sie schlägt einen dazwischen schwankenden Kaufpreis vor 700 und 1.000 FCFA pro Tablette, zu dem sie weiterverkaufen würde 5.000 FCFA.

Allerdings säten im Laufe der Ermittlungen Unstimmigkeiten in seinen Aussagen Zweifel auf. Sie behauptete zunächst, die Tabletten seien Medikamente gegen Verstopfung und Würmer. Eine spätere Körperdurchsuchung ergab, dass einige der Tabletten unter seiner Kleidung und in einer Körperhöhle versteckt waren.

Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

Für die Verteidiger Me Bâ und Me Ciss mangelt es im Fall an stichhaltigen Beweisen. Ihnen zufolge gibt es keine unwiderlegbaren Beweise dafür, dass sich ihre Mandantin der illegalen Natur der von ihr transportierten Produkte bewusst war. Sie behaupten, Barikissou sei ein einfacher Händler und kein Menschenhändler.

Eine schwere Anklage

Staatsanwalt Aliou Dia forderte seinerseits eine Strafe von 10 Jahre strafrechtliche Freiheitsstrafe wegen internationalen Drogenhandels und bekräftigt, dass die materiellen Beweise ausreichen, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.

Eine erwartete Entscheidung

Der Fall wird nun bis zum 24. Januar verhandelt. Für Barikissou Olaoff werden die kommenden Wochen entscheidend sein. Wenn das Gericht der Anklageschrift folgt, könnte das Leben dieser Händlerin, die ihre Unschuld beteuert, auf den Kopf gestellt werden.

Ein symbolträchtiger Fall

Wie L’Observateur betont, veranschaulicht diese Akte die Komplexität des Kampfes gegen den Drogenhandel in Westafrika, wo durchlässige Grenzen und transnationale Netzwerke die Arbeit der Behörden erschweren. Es wirft aber auch die Frage der Unschuldsvermutung angesichts überwältigender wissenschaftlicher Beweise auf.

Das Urteil in diesem Fall könnte einen Wendepunkt in der lokalen Rechtsprechung zum internationalen Drogenhandel bedeuten.

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