In La Roche-sur-Yon erschien ein 38-jähriger Mann wegen Trunkenheit am Steuer, Rebellion und Gewalt gegen die Polizei dringend vor Gericht. Trotz seines Antrags auf Freilassung zur Vorbereitung seiner Verteidigung beschlossen die Richter, seine Haft bis zu seinem für den 31. Januar 2025 geplanten Prozess zu verlängern.
Ein Publikum unter Spannung vor Weihnachten
„Kommen Sie, die zwei Minuten sind um, Sir. » Der Gerichtssaal von La Roche-sur-Yon bereitete sich in voller Vorbereitung auf die Weihnachtsferien darauf vor, den Fall dieses dem Justizsystem bereits bekannten Mannes zu prüfen. Die Fakten reichen bis zum 20. Dezember in Montaigu zurück. An diesem Tag intervenierten die Gendarmen, um den Angeklagten festzunehmen, der in fortgeschrittenem Trunkenheitszustand am Steuer seines Fahrzeugs auf einem Reitweg gesehen wurde. Die Situation verschlechtert sich schnell. Er weigert sich, sich einem Alkoholtest zu unterziehen, wehrt sich, schlägt einen Soldaten und beleidigt ihn heftig.
Eine späte Erkenntnis
Laut - zeigt der Mann am Steuer eine zerknirschte Miene. Er ist seit dem 21. Dezember inhaftiert und plädiert für eine Vertagung des Verfahrens, um seine Verteidigung besser vorbereiten zu können. Der Richter nimmt seinen Antrag an, erwägt jedoch die Frage einer weiteren Inhaftierung bis zur Verhandlung. Der Angeklagte räumt seinen chronischen Alkoholismus ein und beantragt die Intervention der Gerichte, um ihn zu einer Behandlung zu zwingen. „Wenn ich eine medizinische Einschränkung habe, könnte ich einen Termin bei einem Psychologen und einem Suchttherapeuten vereinbaren, um voranzukommen und zu verstehen, was in meinem Privatleben falsch läuft“, erklärte er vor Gericht.
Eine schwere juristische Vergangenheit
Die Vorstrafen des Angeklagten spielen eine große Rolle. Seit 2005 wurde er wegen Gewalt, Trunkenheit am Steuer, Tragen einer Waffe, Diebstahl und sogar Totschlag verurteilt. Der Staatsanwalt ist empört über die Wiederholung der Straftaten. „Ich finde es schwer zu verstehen, wie man weiterfahren kann, nachdem man jemanden getötet hat“, sagt sie und glaubt, dass die Inhaftierung weiterhin unerlässlich ist, um Wiederholungsdelikte zu vermeiden.
Die Verteidigung plädiert für soziale Integration
Der Anwalt des Angeklagten versucht, eine andere Perspektive einzubringen. Ihr Mandant, sagt sie, sei gut in die Gesellschaft integriert und mache einen Job, der ihm Spaß mache. Da sein Führerschein bereits entzogen wurde, behauptet sie, dass er keine unmittelbare Gefahr mehr darstelle. „Er ist bereit, sich einer ernsthaften Behandlung unter richterlicher Aufsicht zu unterziehen. Das ist ein Beweis für sein Engagement“, argumentiert sie und plädiert für die Freilassung mit einem elektronischen Armband, damit er seinen Job behalten kann.
Ein abschließendes Urteil
Trotz dieser Argumente bleibt der Richter unflexibel. Der Angeklagte bleibt bis zur nächsten Anhörung am 31. Januar 2025 hinter Gittern. Eine Entscheidung, die mit der Notwendigkeit gerechtfertigt ist, die Bevölkerung zu schützen und weitere Rückfälle zu verhindern.
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