Zum 1. Januar 2005 wurde der zulässige Blutalkoholwert zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von 0,8 auf 0,5 Promille erhöht. Seitdem müssen Autofahrer lernen, ihren Verbrauch genau zu überwachen. Zwei Jahrzehnte später sind die Ergebnisse eindeutig.
„Trinken oder fahren, Sie müssen sich entscheiden“: Dieser bekannte Slogan hat sich am 1. Januar 2005 noch stärker in der Mentalität der Autofahrer verankert. Damals, vor gerade einmal zwanzig Jahren, liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille nach langen Debatten in der Schweiz eingeführt.
Die Senkung des Promillegrenzwerts auf 0,5 Promille wurde damals als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Unfällen im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer dargestellt. Zwanzig Jahre später bestätigen die Zahlen diese Vorhersage: Die Zahl der Verkehrstoten durch Alkohol ist von 103 im Jahr 2004 auf 31 im Jahr 2023 gesunken, ein Rückgang um 70 %.
Um diese Zahl weiter zu reduzieren, führt die Kantonspolizei weiterhin Präventionsmaßnahmen auf den Straßen durch. „Wir verstärken die Kontrollen während der Feiertage, weil die Zeit das Fahren unter Alkoholeinfluss begünstigt“, erklärte Gefreiter Bauwalder, Gendarm in Lausanne, am Mittwoch im RTS um 19.30 Uhr.
Lorence Milasevic/hkr
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