In der Schweiz lehnt der Hauptverdächtige die Auslieferung an Frankreich ab

In der Schweiz lehnt der Hauptverdächtige die Auslieferung an Frankreich ab
In der Schweiz lehnt der Hauptverdächtige die Auslieferung an Frankreich ab
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GEOFFROY VAN DER HASSELT/AFP Der Verdächtige des philippinischen Mordes und der Vergewaltigung weigert sich, an Frankreich ausgeliefert zu werden, erklärte die Schweizer Justiz am Mittwoch, 16. Oktober, fast einen Monat nach den Ereignissen.

GEOFFROY VAN DER HASSELT/AFP

Der Verdächtige des philippinischen Mordes und der Vergewaltigung weigert sich, an Frankreich ausgeliefert zu werden, erklärte die Schweizer Justiz am Mittwoch, 16. Oktober, fast einen Monat nach den Ereignissen.

VERSCHIEDENE FAKTEN – Der Hauptbeschuldigte könnte geneigt sein, mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten. Drei Wochen nach seiner Festnahme in Genf gab der junge Mann, der der Ermordung und Vergewaltigung des philippinischen Studenten am 21. September verdächtigt wurde, bei einer Anhörung bekannt, dass er nicht einwilligen werde. zur vereinfachten Auslieferung.

Die von RTS offengelegten Informationen, bevor sie von einem Sprecher des Bundesamtes für Justiz in einer E-Mail an AFP bestätigt wurden, stellen den ersten Bremsklotz für die in diesem Fall erwarteten rechtlichen Schritte dar.

Frankreich reichte am 9. Oktober ein Auslieferungsersuchen bei den Schweizer Behörden ein. Taha O., der einzige Verdächtige in dem Fall, wurde am 24. September im Genfer Hauptbahnhof festgenommen.

Dieser 22-jährige Marokkaner wird der Vergewaltigung und Ermordung von Philippine, einer 19-jährigen Studentin an der Universität Paris-Dauphine, verdächtigt. Ihre Leiche wurde bei einer organisierten Jagd im Bois de Boulogne im 16. Arrondissement von Paris gefunden, was in den folgenden Tagen zur Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung wegen Vergewaltigung und Mord durch die Pariser Staatsanwaltschaft führte.

Ein (langwieriges) Verfahren in der Schweiz einleiten?

Trotz dieser Weigerung des Tatverdächtigen ist das Bundesministerium der Justiz nicht unbedingt verpflichtet, den Wünschen des jungen Mannes nachzukommen. Tatsächlich kann er dem Willen des Angeklagten folgen oder davon abweichen und dennoch seine Auslieferung verlangen.

„Das ordentliche Verfahren kann mehr als ein Jahr dauern, insbesondere in komplexen Fällen und wenn alle Rechtsmittel genutzt werden.“nennt ein von AFP zitiertes Informationsblatt des Ministeriums zu Auslieferungsverfahren. Der Angeklagte kann sich dazu entscheiden, beim Bundesgericht, der höchsten schweizerischen Rechtsinstanz, Berufung einzulegen. Bis zu diesen Entscheidungen wird er bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens in Haft bleiben.

In Frankreich hatte die Philippinen-Affäre in den vergangenen Wochen für großes Aufsehen gesorgt. In Frage? Die gerichtliche Vergangenheit von Taha O., der bereits zum Verlassen des Territoriums gezwungen wurde (OQTF).

Er wurde 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt und im Juni 2024 freigelassen. „am Ende des Satzes“ Dies teilte die Pariser Staatsanwaltschaft mit. Anschließend wurde er in der Verwaltungshaftanstalt in Metz eingesperrt. Nach seiner Freilassung wurde er unter Hausarrest gestellt und besuchte das Hôtel de l’Yonne, in dem er untergebracht werden sollte, nie, da er nicht verpflichtet war, seine Karte zu stempeln. Schließlich wurde Philippine am Tag vor dem Mord in die Fahndungsakte aufgenommen. Eine Reihe von Versäumnissen, die von der extremen Rechten und von Innenminister Bruno Retailleau dem französischen Justiz- (und Einwanderungs-)System zugeschrieben werden.

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