Der in der Schweiz inhaftierte Verdächtige weigert sich, an Frankreich ausgeliefert zu werden

Der in der Schweiz inhaftierte Verdächtige weigert sich, an Frankreich ausgeliefert zu werden
Der in der Schweiz inhaftierte Verdächtige weigert sich, an Frankreich ausgeliefert zu werden
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Der Hauptverdächtige im philippinischen Mord, ein 19-jähriger französischer Student, der im September tot aufgefunden wurde, hat nach Angaben des Schweizer Bundesjustizministeriums die Auslieferung an Frankreich abgelehnt.

Taha O., ein 22-jähriger Marokkaner, der am 24. September im Genfer Hauptbahnhof festgenommen wurde, lehnte bei der Anhörung am 16. Oktober das vereinfachte Auslieferungsverfahren ab. Die Pariser Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der Verdächtige dieses vereinfachte Verfahren abgelehnt habe, sodass nun das ordentliche Auslieferungsverfahren laufe.

Ein Verfahren, das ein Jahr dauern kann

Auch dieses Verfahren könnte nach Angaben des Schweizer Ministeriums mehr als ein Jahr dauern, insbesondere in komplexen Fällen, in denen alle Rechtsmittel genutzt werden. Während dieser Zeit bleibt Taha O. in Haft.

Auch wenn die Wünsche des Verdächtigen berücksichtigt werden, können die Schweizer Behörden dennoch seine Auslieferung verlangen. Sollte dies der Fall sein, könnte Taha O. beim Bundesgericht, der höchsten schweizerischen Rechtsinstanz, Berufung einlegen.

Frankreich unter Schock

Der Fall hat in Frankreich eine lebhafte Debatte ausgelöst, insbesondere aufgrund der kriminellen Vergangenheit von Taha O. Letzterer war bereits 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt worden, bevor er nach Angaben der Staatsanwaltschaft Paris im Juni 2024 „am Ende seiner Haftstrafe“ freigelassen wurde. Nach seiner Freilassung wurde er in der Verwaltungshaftanstalt in Metz untergebracht. Er hatte eine Ausreisepflicht (OQTF), wurde jedoch in einem Hotel in Yonne unter Hausarrest gestellt, wo er nie auftauchte.

Der Mord an Philippine, einer Studentin an der Universität Paris-Dauphine, schockierte Frankreich. Ihre Leiche wurde im Bois de Boulogne westlich von Paris begraben aufgefunden, was zur Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung wegen Vergewaltigung und Mord durch die Pariser Staatsanwaltschaft führte.

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