Steuertransfer: 9 Millionen Franzosen erhalten ab dem 15. Januar einen Vorschuss von 60 % der Kredite und Steuerermäßigungen: Nachrichten

Steuertransfer: 9 Millionen Franzosen erhalten ab dem 15. Januar einen Vorschuss von 60 % der Kredite und Steuerermäßigungen: Nachrichten
Steuertransfer: 9 Millionen Franzosen erhalten ab dem 15. Januar einen Vorschuss von 60 % der Kredite und Steuerermäßigungen: Nachrichten
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Ab Mittwoch, 15. Januar 2025, profitieren 9 Millionen Franzosen von einem Vorschuss von 60 % auf ihre Kredite und Steuerermäßigungen. Die Zahlung erfolgt direkt auf ihre Bankkonten, berichtet l’Actu.

, die von Gutschriften oder Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit bestimmten Ausgaben profitieren, erhalten einen Vorschuss in Höhe von 60 % des fälligen Betrags. Ab Mittwoch, 15. Januar 2025, erhalten 9 Millionen Franzosen eine Überweisung dieses Vorschusses, dessen durchschnittlicher Betrag 639 Euro beträgt. Diese Zahlung betrifft insbesondere diejenigen, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit zu Hause, Spenden an Vereine oder sogar Kinderbetreuungskosten haben, informiert -.

Wer ist von diesem Vorstoß betroffen?

Betroffen von diesem Vorschuss sind diejenigen, die Ausgaben in den folgenden Bereichen getätigt haben: Spenden an Vereine. Beschäftigung eines Heimarbeiters. Kosten für die Kinderbetreuung (Kinderkrippe, Tagesmutter). Unterbringungskosten in Pflegeheimen. Ausgaben im Zusammenhang mit Mietinvestitionen (Geräte von Duflot, Pinel, Scellier usw.).

Diese Steuerzahler erhalten den Vorschuss direkt auf ihr Bankkonto in Form einer Überweisung mit der Bezeichnung „ADVANCE CREDIMPOT“. Um von dieser Zahlung zu profitieren, ist kein besonderes Verfahren erforderlich.

Die Übertragung erfolgt für den Großteil der Begünstigten am 15. Januar 2025. Die durchschnittliche Höhe des Vorschusses beträgt 639 Euro, sie kann jedoch je nach anfallenden Kosten variieren. Sind der Steuerverwaltung die Bankdaten des Steuerpflichtigen nicht bekannt, wird bis Ende Januar ein Scheck verschickt.

Obwohl dieser Vorschuss automatisch gezahlt wird, besteht das Risiko, dass er zurückgezahlt werden muss, wenn die Ausgaben im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 gesunken sind. Beispielsweise war eine Rückzahlung möglich, wenn ein Heimmitarbeiter entlassen wurde oder die Spenden an Vereine gekürzt wurden Ändern Sie den Vorschuss vor dem 12. Dezember 2024. Andernfalls könnte die Steuerverwaltung die Rückerstattung des erhaltenen Geldes verlangen. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit, sich zur Anpassung an die Steuerverwaltung zu wenden.

veröffentlicht am 11. Januar um 16:48 Uhr, Orane Guisset, 6Médias

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