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Hinter ihren Bildschirmen lassen die städtischen Polizeibeamten, die seit 2018 für die Videoüberwachung zuständig sind, keine Sekunde zu. Ergebnis für die Fahrer: 71 Verstöße, 9.585 Euro Bußgeld und 100 Punkteentzug. Wie bei einer physischen Verbalisierung durch einen Agenten kann die Höhe der Bußgelder bei einer Videoverbalisierung je nach Delikt zwischen 35 und 135 Euro betragen.
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