Südkorea weist Belästigungsbeschwerde eines K-Pop-Stars zurück: „Ausbeutung wird akzeptiert“

Südkorea weist Belästigungsbeschwerde eines K-Pop-Stars zurück: „Ausbeutung wird akzeptiert“
Südkorea weist Belästigungsbeschwerde eines K-Pop-Stars zurück: „Ausbeutung wird akzeptiert“
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Nach diesen Aussagen wurde das Video gelöscht, während Fans der Gruppe Mitte September eine Beschwerde in Form einer Petition beim Ministerium für Beschäftigung und Arbeit einreichten. Letzterer entschied am Mittwoch über den Status dieses Antrags und wies die Vorwürfe wegen Belästigung am Arbeitsplatz zurück. Das Motiv? K-Pop-Stars gelten nach den Arbeitsgesetzen des Landes nicht als Arbeitnehmer und haben daher nicht die gleichen Rechte.

Unabhängige Unternehmer

Die südkoreanische Unterhaltungsindustrie ist bekannt für ihr hohes Druckumfeld, in dem Prominente strengen Maßstäben hinsichtlich ihres Aussehens und Verhaltens unterliegen. Diese harten Arbeitsbedingungen waren Gegenstand einer Anhörung zum Thema Mobbing in der Musikindustrie. Bei letzterem sagte die vietnamesisch-australische Sängerin Hanni (richtiger Name Pham Ngoc Han) einem Labelmanager und Gesetzgebern, dass sie das Gefühl habe, „Die Firma hasste uns.“

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Doch angesichts dieser Aussagen und der an das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit gerichteten Petition bleibt Südkorea taub. Nach Angaben der Regierung gilt die Art von Hannis Einkommen als „Gewinnbeteiligung statt Gehalt“. Der Sänger und K-Pop-Stars im Allgemeinen zahlen eine Körperschaftssteuer statt einer Arbeitereinkommenssteuer. Hierzu wies das Ministerium alle Vorwürfe zurück und verwies auf den Inhalt und die Art des von Hanni unterzeichneten Managementvertrags.

Möwe

Die Ausbeutung von Arbeitern wird akzeptiert, weil es sich nicht um reguläre Arbeitnehmer handelt und es keine Gewerkschaft gibt.“

„Einzelpersonen müssen die Kriterien des Arbeitsnormengesetzes erfüllen, um als Arbeitnehmer zu gelten. Dazu gehören feste Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Arbeitskräften unter der Aufsicht und Kontrolle direkt vom Arbeitgeber. Prominente, darunter Sänger, gelten im Allgemeinen als unabhängige Auftragnehmer.“sagte Chunghwan Choi, Seniorpartner der Anwaltskanzlei Yulchon in Seoul.

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Während sich die betroffene Sängerin nicht zur Reaktion der Regierung auf ihre Situation geäußert hat, nennt CedarBough Saeji, Assistenzprofessor für Koreanistik und Ostasienwissenschaften an der Pusan-Nationaluniversität in Südkorea, „völlig unfair und doch kaum überraschend“.

„Die Ausbeutung von Arbeitnehmern wird akzeptiert, weil es sich nicht um reguläre Arbeitnehmer handelt und es weder eine Gewerkschaft noch eine Regierungsbehörde gibt, die sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für sie einsetzt.“fügt Chunghwan Choi in Kommentaren unserer Kollegen von hinzu BBC. Derzeit gibt es in Südkorea kein spezifisches Gesetz, das die Rechte von Prominenten oder Künstlern schützt, erklärt er weiter und führt aus, dass dies „unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Reformen, um seit langem bestehende Probleme in der Unterhaltungsindustrie anzugehen.“

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