„Wir werden uns lieben“: Gilbert Montagné wegen Plagiats eines seiner berühmtesten Lieder verurteilt

„Wir werden uns lieben“: Gilbert Montagné wegen Plagiats eines seiner berühmtesten Lieder verurteilt
„Wir werden uns lieben“: Gilbert Montagné wegen Plagiats eines seiner berühmtesten Lieder verurteilt
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Das von Gilbert Montagné gesungene Lied „On va s’aimer“ hat seit seiner Veröffentlichung im Jahr 1983 Millionen Franzosen zum Tanzen gebracht.

Am Ende eines langen Gerichtsverfahrens wurden der Sänger und sein Texter Didier Barbelivien gerade des Plagiats für schuldig befunden.

Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten sich von einem Stück mit dem Titel „Une fille de “ des Italieners Gianni Nazzaro inspirieren lassen.

Dies ist einer der wichtigsten Hits von Gilbert Montagné. Oder fast. Der Sänger und sein berühmter Texter Didier Barbelivien wurden gerade wegen Plagiats von „On va s’aimer“ verurteilt. Nach einem langen Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht Anfang Oktober eine Entscheidung italienischer Gerichte aus dem Jahr 2012.

Damals war es von Gianni Nazzaro, einem transalpinen Sänger, beschlagnahmt worden, der auf die Ähnlichkeiten zwischen „On va s’aimer“ aus dem Jahr 1983 und seinem 1976 erschienenen Lied „Une fille de France“ hinwies Didier Barbelivien war auch der Texter, die schrieben Jean-Max Rivière und Michel Cywie. Trotz einer Entscheidung der italienischen Gerichte zugunsten von Gianni Nazzaro weigerten sich Gilbert Montagné und Didier Barbelivien, ihm einen einzigen Cent zu zahlen.

Didier Barbelivien kann nicht wegen Plagiats belangt werden, da er der Texter der beiden Lieder ist

Sein Anwalt Me François Binet

Die italienische Justiz verklagte daher die beiden Männer, ihre Verlage und SACEM, um ihre Lizenzgebühren zu sperren. Zwölf Jahre später entschied das Pariser Berufungsgericht. Sie erhalten künftig nicht nur keine Lizenzgebühren mehr. Doch sie müssen 30.000 Euro Schadenersatz an die Erben des inzwischen verstorbenen Gianni Nazzaro zahlen. “Es ist ein juristisches Wirrwarr: Didier Barbelivien kann nicht wegen Plagiats belangt werden, da er der Texter der beiden Lieder ist„, reagierte auf TF1 der Anwalt des Künstlers, Me François Binet.

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Die Angelegenheit ist umso unglaublicher, als Gilbert Montagné selbst im Jahr 2009 eine Beschwerde gegen die Marke Flunch einreichte und ihr vorwarf, „On va s’aimer“ kopiert zu haben, indem sie es zwecks Werbung in „On gonna fluncher“ umgewandelt habe Werbespot. Ihm wurden 30.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.


Jérôme VERMELIN

France
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