In der Nacht von Donnerstag, dem 14. November, auf Freitag, dem 15. November, kamen Arbeitgeber und mehrere Gewerkschaften zu einer Einigung in Bezug auf die Beschäftigung älterer Menschen, den sozialen Dialog und die Arbeitslosenversicherung. Zu diesem letzten Punkt wurde die Einigung erzielt, die für die nächsten vier Jahre vom 1. an geplant istIst Januar 2025 – enthält neue Maßnahmen in Bezug auf die Bedingungen für die Gewährung von Ansprüchen, Arbeitgeberbeiträgen und sogar Entschädigungen für Grenzgänger.
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Es soll im Zeitraum 2025–2028 zu einer Ausgabenreduzierung von knapp 2,48 Milliarden Euro führen und letztlich dann jährlich 1,7 Milliarden Euro einbringen. Während die Gewerkschaften ihre Gremien noch formell konsultieren müssen, bevor diese Vereinbarung in Kraft tritt, sind hier die wichtigsten Maßnahmen zur Arbeitslosenversicherung:
- Leicht gelockerte Bedingungen für die Rechtevergabe
Um sich erstmals bei der Arbeitslosenversicherung anzumelden, müssen Sie in den letzten 24 Monaten mindestens fünf Monate (nicht sechs) gearbeitet haben. Die Maßnahme verursacht für die Arbeitslosenversicherung über einen Zeitraum von vier Jahren Kosten in Höhe von rund 440 Millionen Euro.
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- Für Senioren wird das Anspruchsalter auf eine längere Vergütung angehoben
In der am Donnerstag getroffenen Vereinbarung erhöht sich der Anspruch auf maximal zweiundzwanzig Monate Entschädigung von 53 auf 55 Jahre und der Anspruch auf siebenundzwanzig Monate von 55 auf 57 Jahre. Für andere Arbeitssuchende beträgt die maximale Entschädigungsdauer weiterhin achtzehn Monate. Nach einer Berechnung von Unédic würde die Maßnahme über vier Jahre hinweg rund 350 Millionen Euro einbringen.
Der Vereinbarungsentwurf sieht außerdem eine Verschiebung des Alters vor, ab dem die Aufrechterhaltung der Leistung möglich ist, bis die Voraussetzungen für den Bezug der Rente in voller Höhe vorliegen. Dieses Gerät „Wahrung der Rechte“vom gesetzlichen Renteneintrittsalter, wird verschoben „im Einklang mit der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 64 Jahre im Jahr 2030“.
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- Der Zahlungstermin der Zulage ist nun jeden Monat identisch, was Einsparungen ermöglicht
Die den Arbeitsuchenden gezahlte Vergütung ist jeden Monat identisch und basiert auf 30 Tagen. Über ein ganzes Jahr hinweg verlieren Arbeitslose somit fünf Tage, für Schaltjahre sogar sechs Tage. Die Maßnahme soll über vier Jahre 1,2 Milliarden einbringen.
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- Auf dem Weg zu einer Kürzung der Entschädigungen für Grenzgänger
Laut Unédic verursacht die Entschädigung für Grenzgänger – insbesondere in der Schweiz und in Luxemburg – zusätzliche Kosten von rund 800 Millionen Euro pro Jahr für die Arbeitslosenversicherung. Dies liegt daran, dass ihre Rechte derzeit auf der Grundlage ihrer Gehälter im Ausland berechnet werden, die in der Regel deutlich höher sind als in Frankreich.
Der Vertragsentwurf sieht vor, auf diese Rechte einen Koeffizienten anzuwenden, der sich an der Gehaltshöhe des Landes orientiert, in dem sie gearbeitet haben, was in den allermeisten Fällen zu einer erheblichen Kürzung ihrer Vergütung führen dürfte. Die Unterzeichner fordern außerdem eine Überprüfung des Konzepts„angemessenes Beschäftigungsangebot“damit Grenzgänger eine Stelle auf französischem Gehaltsniveau nicht ablehnen können. Insgesamt sollen nach einer Berechnung von Unédic 1,4 Milliarden Euro an Einsparungen über vier Jahre möglich sein.
- Eine Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge
Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich von 4,05 % auf 4 % des Bruttolohns. Die Maßnahme tritt zum 1. in KraftIst Mai 2025. Es wird erwartet, dass es über vier Jahre fast 1,5 Milliarden Euro kostet.
- Das Vergütungssystem für Unternehmensgründer oder -käufer wurde geändert
Für Arbeitssuchende, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, sieht der Text Begrenzungsbestimmungen vor „Windfall-Effekte“ – Derzeit kann der Begünstigte in bestimmten Fällen Beihilfen erhalten, auch wenn er oder sie zu einem unbefristeten Vollzeitvertrag zurückgekehrt ist. Die Maßnahme soll über vier Jahre hinweg 1,4 Milliarden Euro einbringen.