Staatsverantwortung vom Verwaltungsgericht abgewiesen

Staatsverantwortung vom Verwaltungsgericht abgewiesen
Staatsverantwortung vom Verwaltungsgericht abgewiesen
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Dass es nicht gelungen sei, die Angriffe zu verhindern, stelle nach Ansicht der Justiz kein schweres Fehlverhalten dar.

Das Pariser Verwaltungsgericht hat am Dienstag, dem 10. Dezember, die Verantwortung staatlicher Stellen für die Anschläge vom 13. November 2015 ausgeschlossen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Tatsache, dass es ihnen nicht gelungen sei, sie zu verhindern, kein schwerwiegendes Fehlverhalten darstelle, das zur Folge habe Haftung.

Die Eltern und zwei Schwestern eines der Opfer dieser Angriffe hatten beim Verwaltungsgericht beantragt, den Staat zur Wiedergutmachung eines Teils der durch diese Angriffe erlittenen Schäden aufzufordern. Letztere forderten 130 Tote und mehr als 350 Verletzte im Konzertsaal Bataclan und auf den Terrassen von Bars und Restaurants in der Hauptstadt sowie in Saint-Denis, nahe dem Stade de .

„Nur schweres Fehlverhalten kann die Verantwortung des Staates im Hinblick auf die Tätigkeit der Nachrichtendienste bei der Verhinderung terroristischer Handlungen begründen, die durch ihre Schwierigkeiten und den besonderen Kontext, der den Anschlägen vorausging, gekennzeichnet sind.“erinnerte das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. „Weder das Ausmaß der Tragödie, die sich am 13. November 2015 in Paris ereignete, noch der Umstand, dass Terroristen mit teilweise falschen Papieren die Grenzen überqueren konnten, ohne entdeckt und identifiziert zu werden, dürften ein schwerwiegendes Fehlverhalten der Terroristen offenbaren Zustand”entschied das Gericht.

„Angesichts der von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Zuweisung von Ressourcen an die für die Terrorismusprävention und die Grenzüberwachung zuständigen Dienste stellt ein solcher Fehler nicht dar.“fügte er hinzu.

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