Gerechtigkeit
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An diesem Montag, dem 16. Dezember, beantragte die nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft Strafen von achtzehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, bis hin zu sechzehn Jahren Gefängnis. Dabei verzichtete sie insbesondere auf die Mittäterschaft an der Ermordung der beiden Kindheitsfreunde des Mörders, was den Zorn der Anwälte der Zivilparteien erregte.
Zunächst musste die Reihe der darauffolgenden Neuqualifizierungen begründet werden. „Anklagen bedeutet, ohne Schwäche, aber ohne Übermaß die individuelle Unterdrückung der von jeder Person begangenen Verbrechen sicherzustellen. Anklagen bedeutet, die Anklage nicht unbedingt nach der höchsten, sondern nach der gerechtesten zu streben. Der Generalstaatsanwalt Nicolas Braconnay klärte sofort auf, als erster die zweiköpfige Anklage einzuleiten. Am Ende eines Tages, an dem die gegen die acht Angeklagten erhobenen Anklagen analysiert wurden, die wegen ihrer Beteiligung an dem Plan, der zur Ermordung von Samuel Paty führte, an das speziell zusammengestellte Pariser Schwurgericht verwiesen wurden, forderte die nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft (Pnat) Strafen in der Größenordnung von achtzehn Monate Bewährung bis hin zu sechzehn Jahren strafrechtlicher Freiheitsstrafe. Durch den Antrag auf Herabstufung eines Teils der Gebühren.
Angesichts der Erwartungen der Familie und des Medienrummels war es zunächst notwendig, einen wesentlichen juristischen Kurs zu absolvieren. Angesichts eines überfüllten Raums differenzierte der Generalstaatsanwalt den Leiter „Mitschuld am Mord