Im Mazan-Fall stellte das Gericht fest, dass alle Angeklagten, obwohl einige von Dominique Pelicot manipuliert wurden, Kenntnis von den Taten hatten, die an Gisèle, dem unter Drogen stehenden und bewusstlosen Opfer, begangen wurden.
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Dominique Pelicot, der im Mittelpunkt des aufsehenerregenden Mazan-Vergewaltigungsprozesses stand, konnte seine Mitangeklagten beeinflussen, aber sie, denen er seine zuvor unter Drogen stehende Frau übergab, konnten alle „die Situation erfassen“ und verstehen, dass es sich um eine Vergewaltigung handeltegemäß der Begründung des sie verurteilenden Urteils, das am Samstag von derAFP.
Das Strafgericht in Avignon verurteilte die 51 Angeklagten am Donnerstag zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren, zwei davon zur Bewährung, und 20 Jahren Straffreiheit.nach fast vier Monaten eines Prozesses, der den Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen symbolisiert.
Zehn Jahre lang hatte Dominique Pelicot ohne sein Wissen Drogen genommen und dann Dutzende Fremde vergewaltigt und eingeladen, die im Internet rekrutiert wurden, um seine jetzige Ex-Frau Gisèle zu vergewaltigen.
In seiner Begründung betont das Gericht, dass die „gespaltene Persönlichkeit“ von Dominique Pelicot „es ihm ermöglichte, eine obsessive Sexualität, seine Fantasien und abweichenden sexuellen Aktivitäten sowohl vor seiner Frau als auch seiner Familie zu „zeigen“ und zu verbergen“.
„Er konnte seine Mitangeklagten zur Begehung der Tat anstiften und sogar beeinflussen.“
Das Gericht
Es ist nicht erwiesen, dass jeder im Voraus darüber informiert wurde, dass Gisèle Pelicot unter Drogen gesetzt werden würde.schätzt das Gericht, das unter Berufung auf Gutachten seine „manipulative“ Seite unterstreicht.
Viele Angeklagte haben tatsächlich behauptet, sie seien von Dominique Pelicot dazu gebracht worden, darüber nachzudenken, an der Fantasie eines freizügigen Paares teilzunehmen.. Die Hauptangeklagten hingegen versicherten, dass sie alle über die Sachlage umfassend informiert seien.
Das Gericht urteilt seinerseits:ausgeschlossen, dass Gisèle Pelicot in irgendeiner Weise an der Organisation des sexuellen Missbrauchs beteiligt gewesen sein könnte, dessen Opfer sie selbst ist..
Jeder hatte seinen freien Willen
Und wenn Dominique Pelicot „in der Lage war, List gegen seine Kontakte anzuwenden (…), Zum Tatzeitpunkt verfügte jeder Angeklagte über einen freien Willen und über ausreichende Urteilsfähigkeit.
„Jeder konnte die Situation, mit der er konfrontiert wurde, vollständig verstehen, als er sich dem leblosen Körper von Gisèle Pelicot näherte.“
Das Gericht behält daher für alle Angeklagten sowohl „chemische Nötigung“ als auch „Überraschung“ bei, was nach der Rechtsprechung für eine im Schlaf des Opfers vorgenommene Handlung gilt.. „Zwang“ und „Überraschung“ sind zwei der rechtlich konstitutiven Elemente einer Vergewaltigung.
Das Gericht lehnt auch jede Idee einer „Einwilligung durch einen Bevollmächtigten“ ab. oder „Vermutung der Einwilligung eines völlig bewusstlosen Opfers“, Einige Angeklagte sagten, sie hätten gedacht, dass Gisèle Pelicot einverstanden sei, da ihr Mann ihnen dies versichert habe.
„Jeder von ihnen (…) war ausreichend über den Zustand der Bewusstlosigkeit von Gisèle Pelicot informiert und hatte die Möglichkeit, seine Handlung jederzeit und beim Anblick einer trägen und bewusstlosen Frau zu unterbrechen, die freiwillige Einwilligung des Opfers bewusst umgangen, indem er ihr sexuelle Handlungen auferlegte.“
„Das vorsätzliche Element – ohne das kein Verbrechen existiert – wird hier also aufgeführt und stellt die Schuld jedes Einzelnen fest“, betont Gerichtspräsident Roger Arata weiter Die Verteidigung mehrerer Angeklagter plädierte auf Freispruch wegen fehlender Vergewaltigungsabsicht.
Während die Verurteilung aller Angeklagten begrüßt wurde, bedauerten feministische Verbände nach dem Urteil, dass das Gericht weniger strenge Strafen verhängt hatte als von der Anklage gefordert.
Für einen Mann, der sechsmal vor Ort war, um Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, und der für die geforderten 16 Jahre zu 13 Jahren verurteilt wurde, stellte das Gericht somit fest, dass er „ausgefeilte Selbstbeobachtungsfähigkeiten“ und die Tatsachen trotz einer „erheblichen Gefahr“ erkannt hatte. (tib/ats)