Algerien widersetzte sich der Ausweisung seines Staatsangehörigen, indem es den französischen Behörden lediglich mitteilte, dass ihm die Einreise nach Algerien verboten sei, ohne den für seine Begleitung zuständigen Polizeibeamten auch nur einen Nachweis dafür vorzulegen.
Zurück zum Absender. Während Doualemn, der Influencer algerischer Nationalität, gegen den aufgrund von Gewaltaufrufen auf TikTok eine Ausweisung angeordnet wurde, am Donnerstag nach Algerien zurückgeschickt werden sollte, kehrte die Person schließlich in Begleitung der beiden Agenten, die für die Eskorte per Flugzeug zu ihm verantwortlich waren, nach Frankreich zurück Ursprungsland. Tatsächlich teilten die algerischen Behörden den französischen Polizeibeamten mit, dass es sich um Doualemn handelte “unzulässig” in Algerien.
„Algerien will Frankreich demütigen“Innenminister Bruno Retailleau reagierte diesen Freitag auf diesen neuen Affront der Algerier vor dem Hintergrund extremer diplomatischer Spannungen zwischen den beiden Ländern. Aber mit welchem Recht könnte Algerien, das Land, dessen Staatsangehörigkeit der Influencer besitzt und in dem er sich sehr regelmäßig aufhielt, dieses Ausweisungsverfahren blockieren können?
Eine Quelle im Innenministerium gibt an, dass kein von den algerischen Behörden ausgestellter Konsularpass…
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