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Im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Schaffung des ZLECAF hat die Zoll- und Industriesteuerverwaltung (ADII) in einem Rundschreiben die durch das Finanzgesetz 2025 eingeführten Änderungen der Zollnomenklatur mitgeteilt.
Liste A, Erstellung des ZLECAF, wurde aktualisiert. Die Liste enthält somit alle Produkte, die seit dem 1. Januar 2021 für die Einfuhr aus Marokko einem Zollabbau des Einfuhrzolls (DI) sowie der parafiskalischen Einfuhrsteuer (TPI) unterliegen.
Die Laufzeit erstreckt sich über 5 Jahre für Länder der P1-Liste und über 10 Jahre für Länder der P2-Liste.