Die Regierung legt das Projekt zur Strafprozessreform (endlich) dem Parlament vor

Die Regierung legt das Projekt zur Strafprozessreform (endlich) dem Parlament vor
Die Regierung legt das Projekt zur Strafprozessreform (endlich) dem Parlament vor
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Rachid Maboudi
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11:55 – 13. Januar 2025

Nach langem Warten übermittelte die Regierung den Gesetzentwurf zur Strafprozessreform dem Parlament, mehrere Monate nach seiner Annahme durch den Regierungsrat. Dieses Vorgehen wurde dem Büro des Unterhauses offiziell mitgeteilt. Die Bekanntgabe erfolgt im Plenum während der mündlichen Fragen, die für Montag, den 13. Januar, geplant sind.

Zur Erinnerung: Die Exekutive genehmigte am 29. August 2024 den Gesetzentwurf Nr. 03.23 Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 22.01 zum Strafverfahren. Der Text wurde jedoch nicht sofort dem Parlament vorgelegt, sondern zur Überarbeitung und Neufassung bestimmter Bestimmungen an das Generalsekretariat der Regierung zurückgeschickt.

In einer Pressemitteilung am Ende der Sitzung vom 29. August gab der EZB-Rat an, dass die Genehmigung des Textes unter Berücksichtigung der gemachten Bemerkungen erfolgt sei.

Mit diesem Reformgesetz werden wichtige Änderungen eingeführt, die die Garantien für ein faires Verfahren stärken sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören eine Rationalisierung des Polizeigewahrsams, das künftig als Ausnahmemaßnahme gelten muss, und eine präzise Regelung der Untersuchungshaft. Der Text sieht außerdem die Stärkung der Verteidigungsrechte, die Modernisierung der Instrumente der Strafjustiz und die Verbesserung der Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung unter Einsatz moderner Technologien vor und sorgt gleichzeitig für einen besseren Schutz der Opfer.

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Darüber hinaus beinhaltet die Reform wesentliche Weiterentwicklungen in der Kriminalpolitik. Es schlägt die Schaffung neuer Rahmen vor, die darauf abzielen, diese Politik in die öffentlichen Strategien des Staates zu integrieren, indem deren Definitionen und Umsetzungsmethoden festgelegt werden. Besonderes Augenmerk wird auch auf den Jugendschutz, die Vereinfachung von Berufungsverfahren sowie die Neuordnung der Befugnisse in diesem Bereich gelegt, mit dem Ziel, die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu erhöhen.

Schließlich enthält das Projekt Bestimmungen zur Strafvollstreckung, darunter eine Ausweitung der Befugnisse des Strafvollstreckungsrichters und einen Mechanismus zur Förderung der Disziplinierung von Gefangenen durch ein System der automatischen Strafkürzung.

Marokko

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