Auch der Experte Philippe Darbourg konnte bei diesen Männern im Alter von 30 bis 69 Jahren keine „abweichenden oder perversen Tendenzen“ feststellen. Gegen zwei Angeklagte wird allerdings auch der Besitz kinderpornografischer Bilder angeklagt.
Gibt es ein typisches Vergewaltigerprofil? Objektive Kriterien, anhand derer wir beurteilen können, ob eine Person handlungsfähig ist? Am 7. November legte der Psychiater Laurent Layet seine Analyse vor dem Strafgericht Vaucluse vor und stellte fest, dass dies der Fall war „Die meisten Angeklagten haben nicht das kriminologische Profil von Serienvergewaltigern“. Das können sie jedoch nicht sein „als gewöhnliche Männer kategorisiert“angesichts dessen „Die Tat selbst rückt das Individuum in eine andere Kategorie“. Laurent Layet, der die Hälfte der 51 Angeklagten im Mazan-Vergewaltigungsprozess untersuchte, stellte klar, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit einer Person weiterhin eine Übung sei „extrem komplex“.
Das Thema rückte am Mittwoch, dem 13. November, während der psychiatrischen Begutachtung der letzten sieben Angeklagten des Prozesses durch Dr. Philippe Darbourg wieder in den Mittelpunkt der Debatte. Dieser 75-jährige Sachverständige, darunter vierzig Gutachten für die Gerichte, konnte bei keinem dieser Männer im Alter von 30 bis 69 Jahren feststellen, „abweichende oder perverse Tendenzen“. Zwei dieser Angeklagten, Christian L. und Nicolas F., werden ebenfalls wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder strafrechtlich verfolgt.
Der Präsident des Strafgerichtshofs Vaucluse übermittelte ihm diese Informationen, zu denen der Sachverständige zum Zeitpunkt seiner Prüfung offensichtlich keinen Zugang hatte. „Könnte das Ihre Beobachtungen ändern?“fragt ihn der Richter nach Nicolas F., einem ehemaligen lokalen Pressejournalisten in Vaucluse, wo Ermittler mehr als 200 Videos mit Minderjährigen gefunden haben. „Es bestätigt die Vorstellung einer unsicheren Sexualität mit explorativem Verhalten“antwortet der Experte lakonisch.
Eine weitere Schlussfolgerung des Psychiaters, die den sieben Angeklagten gemeinsam ist: Es erscheint keine „wie ein sexueller Missbraucher.“ Um es gelinde auszudrücken: Stéphane Babonneau, einer der Anwälte von Gisèle Pelicot, hat am Ende jedes der sieben Gutachten daran gearbeitet, diese Analyse in Frage zu stellen. „Muss es notwendig sein, eine Vorgeschichte bekannter Frustration zu haben, um als sexueller Missbraucher eingestuft zu werden?“ fragt er und beobachtet „Männer, die Tag für Tag sagen: ‚Ich bin kein Vergewaltiger‘, als ob ein Vergewaltiger voller Leidenschaften und Obsessionen wäre.“
Der Experte erklärt anhand von „klinische Elemente“ et „psychische Dispositionen, sogar Pathologien“ um das mögliche Profil des „Missbrauchers“ zu definieren. „Ich habe keine gefunden.“ bei diesen sieben Männern, wiederholt er.
„Diese Vorstellung erscheint mir veraltet und vielleicht sogar gefährlich.“
Stéphane Babonneau, einer der Anwälte von Gisèle Pelicotvor dem Strafgericht Vaucluse
„Wenn wir in unserem Fall diese Videos nicht hätten, würde sich der Fall Wort für Wort entscheiden, und Ihre Schlussfolgerung wäre ein wichtiges Argument für die Verteidigung.“ betont Stéphane Babonneau am Ende der sechsten Expertise. „Sie würde sagen: ‚Sehen Sie, der Experte sagt es, er ist kein sexueller Missbraucher.‘“fügt er hinzu.
Der Psychiater, der vom Anwalt der Zivilpartei unerbittlich befragt wurde, lieferte schließlich eine Nuance und erkannte, dass er dies zweifellos getan hätte „musste klarstellen, dass wir es nicht mit Sexualstraftätern zu tun hatten, sondern mit Männern, die unter ganz bestimmten Umständen sexuellen Missbrauch begangen haben“.
Er beendet seine Aussage mit der Expertise des 30-jährigen Charly A., dem vorgeworfen wird, zwischen Januar 2016 und Juni 2020 sechsmal zum Haus des Ehepaars Pelicot gekommen zu sein. Stéphane Babonneau kommt auf die Anklage zurück und stellt fest, dass der Psychiater dies in Verbindung gebracht hat Vorstellung „sexueller Missbraucher“ mit „die Wiederholung von Tatsachen“. „Wie können wir schlussfolgern, dass er in keiner Weise ein sexueller Missbraucher zu sein scheint?“beharrt er.
„Er scheint nicht wie ein Sexualstraftäter systematisch nach Situationen sexueller Übergriffe zu suchen.“ bringt den Experten voran. „Sechsmal kommt das nicht wieder vor?“ärgert den Anwalt des Opfers. „Dies sind sechs Fälle unter ganz besonderen Bedingungen: Er hatte Schwierigkeiten, sich seiner Verantwortung bewusst zu werden“, überlegt der Psychiater und stellt fest, dass der junge Mann es ihm erzählt hat „Nachdem er verspätet erfahren hatte, dass Dominique Pelicot seine Frau eingeschläfert hatte“.
Seine Analyse spiegelt die eines seiner Kollegen, Dr. François Amic, wider, der vor demselben Gericht aussagte und glaubte, dass die zehn von ihm untersuchten Angeklagten zweifellos von Dominique Pelicot manipuliert wurden. „Meiner Meinung nach war das eine Lüge: Herr Pelicot hat niemandem erzählt, dass seine Frau unter Drogen stand.“ bekräftigte der psychiatrische Sachverständige Anfang Oktober und lehnte entschieden die Vorstellung ab, dass der Angeklagte nach Mazan gegangen wäre, obwohl er wusste, dass das Opfer unter Drogen stand. „Ich glaube, die meisten Beteiligten waren fasziniert, ein wenig benommen.“ argumentierte er und löste damit eine Welle der Missbilligung sowohl bei der Zivilpartei als auch bei Béatrice Zavarro, der Anwältin von Dominique Pelicot, aus.
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