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Rugby-Spieler wegen Vergewaltigung in Argentinien angeklagt: Zweiter Tag der Entlassungsprüfung: Nachrichten

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Die argentinische Justiz setzte am Dienstag am Rande einer Führung durch das XV. zum zweiten Mal in Folge die Prüfung des Antrags auf Abweisung des Verfahrens gegen Hugo Auradou und Oscar Jegou fort, die beiden französischen Rugbyspieler, die im Juli wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt wurden von Frankreich in diesem Land.

Nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft am Montag, die die Abweisung des Verfahrens, also die Einstellung des Verfahrens gegen die Spieler und dann gegen ihre Anwälte, beantragte, war Natacha Romano, die Anwältin des Klägers, an der Reihe 39-jähriger Argentinier, der plädiert.

Me Romano sollte seinen Widerstand gegen die Einstellung des Verfahrens und seinen Antrag geltend machen, dass Auradou und Jégou vor Gericht gestellt werden.

Die Anwälte trafen alle gegen 9:00 Uhr (12:00 GMT) im Justizzentrum von Mendoza (Westen) ein, ohne gegenüber den anwesenden Journalisten eine Erklärung abzugeben, wie AFP feststellte. Auch der Bruder des Beschwerdeführers traf später ein.

Richterin Eleonora Arenas, die die Anhörung hinter verschlossenen Türen leitete, könnte ihre Entscheidung unmittelbar nach den Debatten fällen oder, was wahrscheinlicher ist, sie in ein paar Tagen zur Beratung bringen, sagten Anwälte.

Seit fast fünf Monaten werden Auradou und Jegou, 21, wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt, weil sie bei einem Treffen begangen wurden, wegen mutmaßlicher Taten, die in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli in einem Hotel in Mendoza stattgefunden haben, wo sich das XV. von Frankreich aufgehalten hatte habe gerade ein Testspiel gegen Argentinien gespielt, gefolgt von einer „dritten Halbzeit“.

Beide haben von Anfang an bekräftigt, dass die sexuellen Beziehungen mit der Beschwerdeführerin, die sie in einem Nachtclub kennengelernt hatten, einvernehmlich und ohne Gewalt erfolgten. Der Anwalt des Klägers prangerte jedoch eine Vergewaltigung mit „schrecklicher Gewalt“ an, in einem Fall, in dem zwei radikal gegensätzliche Versionen des Sachverhalts aufeinanderprallten. Abgesehen von einer Konvergenz hinsichtlich der Realität sexueller Handlungen und einem alkoholischen Kontext.

Nach der Anhörung am Montag begrüßte der Anwalt der Spieler, Rafael Cuneo Libarona, einen „sehr, sehr guten“ Vortrag der Staatsanwaltschaft zugunsten einer Entlassung am Ende einer „äußerst produktiven Untersuchung“.

Er bekräftigte, dass „zur Verteidigung keine Art von Straftat vorlag“ und dass „tatsächlich die Zustimmung dieser 40-jährigen jungen Dame vorlag“.

Me Romano seinerseits bedauerte eine Anhörung, bei der einem Opfer „der Lüge vorgeworfen“ wurde, anstatt „zu bewerten, was zwischen den vier Wänden“ des Hotelzimmers geschah. Sie sagte, sie befürchte, dass gegen ihren Mandanten „eine Klage wegen Falschaussage und eine Wiedergutmachungsforderung“ eingehen könnte, und prangerte den beleidigenden „Stil“ des Anwalts der Spieler an.

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