Pro D2. Der FCG, der VRDR und fünf weitere sanktionierte Vereine … für eine Sockengeschichte!

Pro D2. Der FCG, der VRDR und fünf weitere sanktionierte Vereine … für eine Sockengeschichte!
Pro D2. Der FCG, der VRDR und fünf weitere sanktionierte Vereine … für eine Sockengeschichte!
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Der FC Grenoble und Valence Romans Drôme werden am Freitag, 11. Oktober, im Stade des Alpes die Gegner auf dem Spielfeld sein. Aber am Mittwoch, den 9., befanden sie sich in derselben „Box“: der der Top-14- und Pro-D2-Clubs, die vom Disziplinarkomitee der National Rugby League (LNR) einberufen wurden.

Nicht aufgrund von auf dem Spielfeld erhaltenen Karten, sondern „angeblicher Verstöße gegen die im Allgemeinen Reglement der LNR vorgesehenen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Tragen zusätzlicher Ausrüstung“, so die Terminologie, die die Liga in ihren Pressemitteilungen verwendet.

Und am Mittwoch fiel die Sanktion: 4.000 Euro Bewährungsstrafe für den FCG nach dem Spiel in Aurillac (19-42) und 8.000 Euro Bewährungsstrafe für den VRDR (kumuliert aus zwei Fällen) nach dem Empfang in Béziers (22-42) 29), 13. September.

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Biarritz Olympique (8.000 Euro Sperre), US Dax (4.000 Euro Sperre), Colomiers Rugby (4.000 Euro Sperre), USON Nevers (4.000 Euro Sperre) und AS Béziers Hérault (3.000 Euro) sind die fünf weiteren Vereine, die am dritten Tag mit Sanktionen belegt wurden von Pro D2.

Geschichten über nicht zusammenpassende Socken

Warum diese kaskadierenden Sanktionen, wenn man weiß, dass andere Vereine (Top 14 und Pro D2) bereits Ende September mit Geldstrafen belegt wurden? In Wirklichkeit ist das NRL auf der Suche nach nicht konformen Geräten. Und nach den Helmen, die letzte Saison nicht die gleiche Farbe hatten, sind es in dieser Saison die Socken, die im Fadenkreuz stehen.

Offensichtlich ist es Rugbyspielern nicht gestattet, Socken und Übersocken (Komfort oder Schutz) zu tragen, deren Farben nicht mit denen des Vereins identisch sind. beim FC Grenoble zum Beispiel die Roten und die Blauen.

Jeder Verein muss sich daher schnell an die Vorschriften halten. In dem Wissen, dass der FCG (30. Oktober) und der VRDR (6. November) aus demselben Grund für den 4. (FCG – Dax) und 5. (VRDR – Agen) Tag der Meisterschaft immer noch vor die Disziplinarkommission geladen werden.

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