Jegou-Auradou-Affäre – Die argentinische Justiz weist den Fall ab, die beiden Spieler der XV. von Frankreich werden freigesprochen

Jegou-Auradou-Affäre – Die argentinische Justiz weist den Fall ab, die beiden Spieler der XV. von Frankreich werden freigesprochen
Jegou-Auradou-Affäre – Die argentinische Justiz weist den Fall ab, die beiden Spieler der XV. von Frankreich werden freigesprochen
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An diesem Dienstag entschied Richterin Eleonora Arenas, den Fall gegen Oscar Jegou und Hugo Auradou abzuweisen, die seit Anfang Juli von den argentinischen Gerichten wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt wurden. Für beide Spieler ist es das Ende eines langen Albtraums …

Es ist das Ende einer fünfmonatigen Serie : An diesem Dienstag, dem 10. Dezember, wurden die beiden Spieler des XV. Frankreichs Oscar Jegou und Hugo Auradou im Fall ihrer Anklage wegen schwerer Vergewaltigung Anfang Juli in Mendoza (Argentinien) freigesprochen. Diese Entscheidung von Richterin Eleonora Arenas ist natürlich das Ergebnis mehrerer Monate der Untersuchung, des Gutachtens und verschiedener Anhörungen, vor allem aber einer abschließenden Anhörung, die am Morgen des 25. November noch in Mendoza stattfand.

Um den argentinischen Richter herum gruppierte sich dann der für den Fall zuständige Staatsanwalt, Dario Nora, der Anwalt der beiden internationalen Trikolore, Meister Rafael Libaronasowie die Anwältin, die die Klägerin Maria Soledad seit dem ersten Tag verteidigt, Anwältin Natacha Romano.

Der Beschwerdeführer hat drei Tage Zeit, Berufung einzulegen

Und Oscar Jegou et Hugo Auradouder am 7. Juli in Argentinien angeklagt wurde, waren beide kürzlich in den Wettkampf zurückgekehrt Top 14 Mit ihren jeweiligen Vereinen (Stade Rochelais und Section Paloise) blieben sie in den Augen der öffentlichen Meinung dennoch diesem Vorwurf ausgesetzt. Sie können sich heute von der argentinischen Justiz als völlig freigesprochen betrachten, da Richter Arenas den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft, die seit Wochen ihre Freilassung forderte, voll und ganz gefolgt ist.

Allerdings haben die Klägerin und ihr Anwalt nun drei Arbeitstage Zeit, um gegen die Entscheidung der argentinischen Gerichte Berufung einzulegen.


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