Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Anklage gegen Hugo Auradou und Oscar Jegou, die beiden französischen Rugbyspieler, denen schwere Vergewaltigung in Argentinien vorgeworfen wird. Die Entscheidung wurde an diesem Dienstag, dem 26. November, zur Beratung vorgelegt. Der argentinische Richter hat kein Datum mitgeteilt.
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“Über das Ergebnis entscheidet der Richter. Es ist ein komplizierter Fall„, erklärte der Anwalt der Spieler, Rafael Cuneo Libarona, am Ende des zweiten Verhandlungstages, der hinter verschlossenen Türen im Justizzentrum von Mendoza, Argentinien, stattfand. Richterin Eleonora Arenas machte jedoch keine Angaben dazu, wie lange es dauern würde seine Entscheidung treffen.Sie muss alles analysieren, sie nimmt sich Zeit“, fügte der Anwalt der beiden Angeklagten hinzu.
An diesem Montag, dem 25. November, beantragte die Staatsanwaltschaft ihrerseits die Einstellung des Verfahrens, also die Einstellung des Verfahrens gegen die Spieler. Die Anträge wurden von der Anwältin des Klägers, Natacha Romano, angefochten, die an diesem Dienstag plädierte. “Wir beantragten die vollständige Ablehnung der Entlassung und argumentierten vor allem, dass es Beweise für das Verbrechen gebe und dass wir die Ermittlungen fortsetzen müssten“, sagte sie der Presse nach der Anhörung.
Meister Cuneo Libarona seinerseits schätzte, dass die Verteidigung der Spieler gut war:Schritt für Schritt bewies er seine Unschuld„von Auradou und Jegou.“Dieses Verbrechen gab es nicht, daran haben wir keinen Zweifel“, beharrte er, weil”das Vorliegen einer Einwilligung“.
Hugo Auradou und Oscar Jegou, 21, werden seit fast fünf Monaten wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt, weil sie in einem Treffen begangen wurden, wegen mutmaßlicher Taten, die in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli in einem Hotel in Mendoza stattgefunden haben, wo der XV Frankreich sollte ein Testspiel gegen Argentinien bestreiten, gefolgt von einer „dritten Halbzeit“.
Beide haben von Anfang an bekräftigt, dass die sexuellen Beziehungen mit der Beschwerdeführerin, die sie in einem Nachtclub kennengelernt hatten, einvernehmlich und ohne Gewalt erfolgten. Der Anwalt des Klägers prangerte jedoch eine Vergewaltigung mit „Gewalt schrecklich„, in einem Fall, in dem zwei radikal gegensätzliche Versionen der Tatsachen aufeinanderprallten, abgesehen von einer Konvergenz in der Realität sexueller Handlungen und einem alkoholischen Kontext.