Wenn Belgien einmal gegen Frankreich gewinnt, wäre es uns zweifellos lieber gewesen, wenn dies nicht der Fall gewesen wäre: Belgische Parlamentarier, ob föderal oder regional, erhalten auf unserer Seite der Grenze eine viel höhere Ausreiseentschädigung als in Frankreich. Eine Entschädigung, die zwangsläufig vom durchschnittlichen Steuerzahler gezahlt wird.
In Belgien ist die Berechnung der Entschädigung relativ einfach: Wenn seine politische Mission endet und er gezwungen ist, seinen Parlamentssitz freiwillig oder unfreiwillig aufzugeben, hat der Abgeordnete, unabhängig davon, in welchem Plenarsaal er saß, Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehalt pro Dienstjahr. Kurz gesagt: Ein Abgeordneter, der seit 10 Jahren im Repräsentantenhaus ist, hat Anspruch auf 20 Monate Entschädigung. Auf Bundesebene beträgt der monatliche Bruttobetrag dieser Entschädigungen 10.563 Euro. So überraschend es auch sein mag: Brüsseler und wallonische Abgeordnete erhalten bei ihrem Ausscheiden mit 11.508 Euro brutto monatlich mehr als Bundestagsabgeordnete.
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