Nationalmannschaften können das Wappen verwenden

Nationalmannschaften können das Wappen verwenden
Nationalmannschaften können das Wappen verwenden
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Eine Nationalmannschaft, die wegen der Verwendung von Schweizer Symbolen gerügt wird, ein Parlament, das sich mit dem Thema befasst, ein Bundesrat, der gezwungen ist, ein Gesetz zu ändern … Können wir schweizerischer sein als die Affäre, die am Montag in Bern ihren Epilog erreichte? Eines ist sicher: Schweizer Auswahlmannschaften aller Disziplinen und aller Niveaus dürfen nun das Landeswappen ohne besondere Genehmigung verwenden.

Spulen wir zurück für diejenigen, die nicht gefolgt sind. Im Mai 2024 erreichte die Schweizer Eishockeymannschaft das Finale der in der Tschechischen Republik ausgetragenen Weltmeisterschaft mit einem Trikot, das stolz das Wappen des Landes zeigte, ein weißes Kreuzwappen auf rotem Grund. Kein Problem für das Kreuz oder den Hintergrund, aber seit 2017 und dem Inkrafttreten des Projekts „Swissness“ ist die Verwendung des Wappens dem Bund vorbehalten. Ausnahmen waren möglich – davon profitierten beispielsweise Victorinox oder TCS –, erforderten jedoch Ausnahmebewilligungen des Bundesrates. Problem: Der Schweizerische Eishockeyverband (SIHF) hatte keinen beantragt. Weder für die Herren-Nationalmannschaft, noch für die Damen-Nationalmannschaft, noch für die Junioren-Auswahlen.

Bereits 2018 teilte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) der Behörde mit, dass die Verwendung des Schweizer Wappens missbräuchlich sei, ohne dass dies Wirkung zeigte. In diesem Jahr schritt das IGE deshalb ein, die SIHF konterte vor dem Bundesverwaltungsgericht, das zugunsten des IGE entschied. Daraufhin einigten sich die beiden Parteien: Es wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach das aktuelle Trikot mit dem illegalen Wappen bis Ende 2026 verwendet werden darf, bevor es von den Nationalmannschaften geändert wird. Der Verband räumte ein Verschulden ein.

„Geehrtes“ Wappen

Doch inzwischen war aus der administrativen Schikane eine politische Angelegenheit geworden. Und wenn Bundesrat Beat Jans vor dem Parlament mit Nachdruck darlegte, dass es nicht notwendig sei, ein Gesetz für einen bestimmten Fall, der bereits geklärt sei, zu ändern, sei es wichtig, dass der Bund der einzige sei, der darauf zurückgreifen könne Das Abzeichen und die Tatsache, dass wir für so wenig Geld nicht die „Büchse der Pandora“ einer Gesetzeskorrektur öffnen sollten, waren nicht alle seiner Meinung.

Zwei ähnliche Anträge, die in beiden Kammern vom Berner Sozialdemokraten Matthias Aebischer und vom Luzerner PLR-Senator Damian Müller eingereicht wurden, forderten, dass Nationalmannschaften das Schweizer Wappen legal verwenden dürfen. Am Montag unterstützte der Nationalrat mit 137 zu 24 Stimmen den bereits vom Ständerat angenommenen Text von Damian Müller. Matthias Aebischer kündigte an, seinen Text sofort zurückzuziehen.

Für die Kommission argumentierte der Waadtländer UDC Sylvain Freymond, dass die Nationalmannschaften „ein starkes Symbol für Zusammenhalt und Repräsentation“ seien. Sie gebrauchen das Wappen nicht „kommerziell und missbräuchlich, sondern ehren es“. Es geht also darum, ihnen „legitime Anerkennung“ zu gewähren. Beat Jans und seine Kollegen haben nun zwei Jahre Zeit, das Gesetz zu ändern.

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