Es handelt sich um eine weitere Stellungnahme, die in diesem Konflikt eingeholt wird, nach der der Rechtskommission der LFP, die den französischen Meister zur Bezahlung seines ehemaligen Torschützen verurteilte, und der der gemeinsamen Berufungskommission der LFP, die die erste Entscheidung bestätigt hatte. Der wiederum beschlagnahmte Vorstand des Verbandes lehnte einen Antrag des Vereins ab. Diesmal war es der Spieler, der mit Disziplinarmaßnahmen versuchte, Sanktionen gegen seinen Ex-Arbeitgeber zu erwirken. Die Kommission, die beide Parteien empfängt, muss feststellen, ob sie in der Angelegenheit zuständig ist. Tatsächlich ist es befugt, sich mit allen Angelegenheiten zu befassen, die einen Verein betreffen, der eine Entscheidung einer anderen Kommission nicht respektiert hat.
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