Das Ministerium für Verkehr und Logistik gab am Freitag bekannt, dass das Inkrafttreten der Anwendung der Norm „Euro 6“ für bestimmte Fahrzeugkategorien um 24 Monate verschoben wird.
Diese Verschiebung gilt hinsichtlich der Zulassung und Zulassung für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N1, N2 und N3, während für Fahrzeuge der Klasse M1 (leichte Privatfahrzeuge) keine Änderung vorgenommen wurde, präzisiert das Ministerium in a Pressemitteilung.
Diese Maßnahme folgt auf die Veröffentlichung der gemeinsamen Verordnung des Ministers für Verkehr und Logistik und des Ministers für Energiewende und nachhaltige Entwicklung Nr. 2094-24 vom 11. Dezember 2024 im Amtsblatt Nr. 7361 vom 16. Dezember 2024. Änderung und Ergänzung der gemeinsamen Verordnung des Ministers für Ausrüstung und Verkehr und des Staatssekretärs an den Minister für Energie, Bergbau, Wasser und Umwelt, zuständig für Wasser und Umwelt, Nr. 2835-10 vom 25. Dezember 2010, in dem die Bedingungen für die Zulassung von Fahrzeugen im Hinblick auf die Emission von Schadstoffen entsprechend den Kraftstoffanforderungen des Motors festgelegt werden die gleiche Quelle.
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