Die Vermietung von Thermosieben ist verboten

Die Vermietung von Thermosieben ist verboten
Die Vermietung von Thermosieben ist verboten
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Seit 1Ist Januar ist eine Unterkunft der Klassifizierung G nicht zur Vermietung geeignet.
Olivier Le Moal / Adobe Stock

Seit 1Ist Januar 2025 dürfen Wohnungen mit der Einstufung G in der Energieleistungsdiagnose (DPE) nicht mehr von ihren Eigentümern vermietet werden. Und DPEs, die vor Juli 2021 erstellt wurden, sind nicht mehr gültig.

Die Axt ist gefallen: Seit dem 1Ist Januar: Wohnungen, die gemäß Energieleistungsdiagnose (DPE) mit der Klassifizierung G eingestuft sind, sind nicht zur Vermietung geeignet. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der derzeit verabschiedet wird (Nr. 546)Dieses Verbot gilt (ab Veröffentlichung des Gesetzes) nur beim Betreten der Räumlichkeiten eines neuen Bewohners, anlässlich der Verlängerung des Mietvertrags oder seiner Verlängerung (gleicher Mieter, aber mit geänderten Vertragsbedingungen). Zur Erinnerung: G+-Immobilien (deren jährlicher Endenergieverbrauch 450 kWh/m² übersteigt) sind seit 2023 nicht mehr vermietbar.

Darüber hinaus sind die DPEs, die vor dem 1. durchgeführt wurdenIst Juli 2021 sind nicht mehr gültig (Dekret Nr. 2020-1610 vom 17.12.20). Schlechte Nachrichten für Besitzer gasbeheizter Häuser, deren Energielabel sich zweifellos verschlechtern wird. Mieter von Unterkünften, deren DPE nicht mehr gültig ist, können von ihrem Vermieter die Vorlage eines neuen Dokuments verlangen und bei Bedarf von Energiesparmaßnahmen oder einer Mietminderung profitieren.

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