John Textor, Laurent Prud’homme und Michael Gerlinger während OL – Valenciennes (Foto von Romain Biard / Isports / DPPI via AFP)
OL sind bereits von der DNCG überwacht und sanktioniert und stehen auch im Visier der UEFA. Der europäische Verband ist über die finanzielle Lage des Klubs nicht beruhigt.
Offensichtlich sind Informationen über die Finanzen von Olympique Lyonnais für viele Menschen von Interesse. Am Freitag, den 15. Dezember, bestrafte die DNCG den Rhone-Club mit einem Rekrutierungsverbot, einer Kontrolle der Gehaltsabrechnung sowie einer vorsorglichen Herabstufung. Neben der französischen Organisation hat auch ihr europäisches Gegenstück, die ICFC, OL im Visier.
Das Team gibt an, dass die UEFA-Finanzkontrollbehörde ein Überwachungsverfahren bezüglich der Ausbildung von John eingeleitet hat Weber. ICFC-Mitglieder kamen diese Woche nach Lyon und besuchten am Mittwoch sogar das Champions-League-Spiel der Fenottes gegen AS Roma (4:1). Laurent Prud’hommeGeneral Manager, äußerte sich gegenüber den Medien zur Situation des siebenmaligen französischen Meisters. “Im Rahmen eines Prüfungsverfahrens arbeiten wir mit den Dienststellen der UEFA zusammen“, erklärte der Manager.
Eine seit langem geplante Prüfung
Für OL könnte der Eigentümerwechsel die UEFA dazu veranlasst haben, dieses Verfahren einzuleiten. Er fügt hinzu, dass das Ziel darin besteht, die Lohnsumme für das Geschäftsjahr 2025–2026 zu reduzieren, wie bereits angekündigt. Eine Untersuchung der Berichte, die vor der DNCG-Episode begannen und seit diesem Sommer geplant waren. Es scheint, dass sich die europäische Organisation schon seit langem für die Situation des Vereins interessiert, was oft der Fall ist, wenn eine Mannschaft, die den Besitzer gewechselt hat, nach Europa zurückkehrt. Sie wird sehr aufmerksam auf die Garantien achten, die Textor und seine Teams bieten.
In der Vergangenheit haben bereits andere Spieler der Ligue 1, darunter PSG, Marseille und Monaco, eine ähnliche Überwachung erlebt. Es ist möglich, dass Olympique Lyonnais bestraft wird, auch wenn es für eine solche Schlussfolgerung noch zu früh ist. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von „Ermahnung“ über „Rüge“ bis hin zu „Geldstrafe“ oder sogar „Punkteentzug“. Die UEFA kann außerdem die Anzahl der auf Europapokallisten eingetragenen Spieler beschränken, mit ihren Wettbewerben verbundene Einnahmen zurückfordern und für schuldig befundene Mannschaften von europäischen Turnieren ausschließen.
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