Verschwörungsvideos: Zürcher Bäcker wegen Diskriminierung von Juden verurteilt

Verschwörungsvideos: Zürcher Bäcker wegen Diskriminierung von Juden verurteilt
Verschwörungsvideos: Zürcher Bäcker wegen Diskriminierung von Juden verurteilt
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Das Oberste Gericht des Kantons Zürich hat am Freitag einen Bäcker wegen Diskriminierung von Juden verurteilt. Er erhält eine auf Bewährung ausgesetzte Geldstrafe von 60 Tagen in Höhe von 50 Franken (3.000 Franken). In erster Instanz wurde er 2023 vom Bezirksgericht Winterthur (ZH) freigesprochen.

(Bild zur Illustration).

sda

Der 62-jährige Bäcker hatte auf seiner Website eine Reihe von Videos zur Verfügung gestellt, in denen es heißt, dass Juden ihre Kinder opfern und deren Blut trinken. Es wurde auch behauptet, dass sie die Weltherrschaft anstrebten und für den Zweiten Weltkrieg verantwortlich seien.

Der Angeklagte argumentierte, er habe zum Nachdenken anregen und nicht vor einer weltweiten jüdischen Verschwörung warnen wollen. „Ich habe diese Videos in gutem Glauben veröffentlicht, damit die Menschen informiert werden können“, erklärte er während der Anhörung.

Diskriminierung und Verleumdung

Für das Obergericht des Kantons Zürich stellt die Veröffentlichung dieser Videos eine böse Tat dar. Mit der Verbreitung nahm der Angeklagte die Diskriminierung und Diffamierung von Juden in Kauf.

In den Videos gehe es auch um verschwörerische Themen wie Chemtrails, 5G und Finanzen, argumentierte der Bäcker. Dies seien Themen, die in den Medien nicht behandelt würden, fügte er hinzu.

Für den Verteidiger handelt es sich um einen politischen Prozess im Zuge der Pandemie. Sein Mandant wollte dem „staatsgestützten Denken“ widersprechen und zum Nachdenken anregen. Es gibt keine systematische Verunglimpfung von Juden. Er plädierte auf Freispruch.

Unverständlicher Freispruch

Für den Staatsanwalt kann kein Betrachter dieser Videos daran zweifeln, dass ein jüdischer Geheimbund für großes Leid verantwortlich ist. Für die Anklage ist der Freispruch in erster Instanz unverständlich und nicht vertretbar. „Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, sagte der Staatsanwalt.

Der Oberste Gerichtshof berücksichtigte, dass der Angeklagte kein Rassist sei. Er ging während der Pandemie in einen Tunnel und wurde empfänglich für allerlei Verschwörungsgedanken. Der Gerichtspräsident sprach von einem „fehlgeleiteten Aufklärungsbedarf“.

olgr, ats

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