Die Firma Druck Chemie stellt einen Antrag auf Umweltzulassung

Die Firma Druck Chemie stellt einen Antrag auf Umweltzulassung
Die Firma Druck Chemie stellt einen Antrag auf Umweltzulassung
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Das Unternehmen Druck Chemie mit Sitz in Route du Prouau in Sainte-Luce-sur-Loire ist derzeit als Lieferant von Spezialchemikalien, Verbrauchsmaterialien und unterstützenden Dienstleistungen für die Druck- und Grafikindustrie tätig.

Das Unternehmen möchte auf seinem Gelände eine neue Sammelanlage für gefährliche Abfälle errichten und hat daher bei der Präfektur einen Umweltgenehmigungsantrag gestellt.

„Gefährlicher Abfall“: eine regulatorische Klassifizierung

Abfälle werden in drei Kategorien eingeteilt:

  • « Inerter, ungefährlicher Abfall » (die keiner physikalischen oder chemischen Veränderung unterliegen)
  • « Ungefährlicher Abfall »: Hierbei handelt es sich um Abfälle, die keine der 15 auf europäischer Ebene definierten gefährlichen Eigenschaften aufweisen. Biomüll, Glas- oder Plastikmüll, Holz usw.
  • « Gefährlicher Abfall »: Hierbei handelt es sich um Abfälle, die eine oder mehrere der 15 auf europäischer Ebene definierten gefährlichen Eigenschaften aufweisen: entflammbar, giftig, umweltgefährlich usw. Gefährliche Abfälle unterliegen aufgrund der damit verbundenen Risiken und besonderen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit besonderen Entsorgungsvorschriften mit ihrer Handhabung.

Für gefährliche Abfälle gelten strenge Handhabungsregeln (Überwachung, Verpackung, Vermischungsverbot). Anschließend werden sie in spezialisierten Zentren transportiert und behandelt, unter Bedingungen, die für die Bevölkerung kein Risiko darstellen.

Eine öffentliche Untersuchung vom 7. bis 24. Januar

Wenn ein Unternehmen voraussichtlich sogenannte „gefährliche“ Abfälle produziert, muss es eine Umweltgenehmigung der Präfektur einholen. Dies ist bei der Firma Druck Chemie der Fall. Dieser Antrag unterliegt einer öffentlichen Untersuchungorganisiert von der Präfektur mit einem unabhängigen Untersuchungskommissar und seinem Stellvertreter.

Vom 7. bis 24. Januar 2025 sind die vom Projekt betroffenen Menschen eingeladen:

  • Konsultieren Sie die Ermittlungsakte im Rathaus (Öffnungszeiten) und auf der Website der Präfektur
  • Senden Sie eine Mitteilung im Register im Rathaus, per Post oder per E-Mail an die Adresse [email protected]
  • Treffen Sie den im Rathaus von Sainte-Luce-sur-Loire anwesenden Untersuchungskommissar:
    • Dienstag, 7. Januar 2025 von 9:15 bis 12:15 Uhr
    • Samstag, 18. Januar 2025 von 9 bis 12 Uhr.
    • Freitag, 24. Januar 2025 von 13:30 bis 17:00 Uhr

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