Universal-Ladegerät: Das iPhone 14 wird mit der Pflicht nicht aus den Regalen verschwinden

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Die Verpflichtung zum Universalanschluss (oder USB-C) wird in ein paar Tagen in Kraft treten, aber neue alte Telefone werden nicht unbedingt aus den Regalen verbannt und es wird weiterhin möglich sein, sie zu finden.

Ab dem 28. Dezember müssen in der Europäischen Union verkaufte Telefone über einen sogenannten universellen Ladeanschluss verfügen. Insbesondere bei Apple wird es jedoch möglich sein, eines ohne zu finden.

Eine Pflicht für Importe nach dem 28. Dezember

Tatsächlich gilt die Verpflichtung nur für Telefone, die nach diesem Datum in die Europäische Union importiert werden. Für alle Telefone, die sich bereits auf dem Territorium befinden, wie das iPhone 14 oder das iPhone SE, ist der Universalanschluss nicht obligatorisch, wie ANFR gegenüber BFM bestätigt hat.

Daher können Sie diese Telefone weiterhin direkt auf der Website der Marke oder bei Wiederverkäufern wie Betreibern, Supermärkten oder Spezialisten finden. Allerdings gilt dies so lange, bis der Vorrat in Europa reicht.

Um zu sehen, ob das Unternehmen aus Cupertino bis zum nächsten September, dem Zeitraum, in dem das iPhone 17 vorgestellt und veröffentlicht wird, genügend Vorräte eingeplant hat. Ab diesem Zeitpunkt wird das iPhone 14 jedenfalls nicht mehr direkt von Apple verkauft.

Es gibt zwei Szenarien: Apple hat seinen Lagerbestand im Voraus geplant, nachdem er die Verkäufe alter Modelle im Zeitraum Januar bis Ende August – Mitte September analysiert hat, oder es konnte aufgrund einer zu großen Anzahl von Geräten nicht auf Lager sein und das Das iPhone 14 wird daher in wenigen Monaten nicht mehr verkauft.

Eine Verpflichtung auch für das Überholte

Die universelle Anschlusspflicht gilt auch für generalüberholte Telefone. Für ein Telefon, das sein gesamtes Leben in Frankreich verbracht hat, gibt es keine Einschränkungen und Sie können es problemlos kaufen.

Das Verbot gilt hingegen, solange das Gerät nicht europäischen Ursprungs ist, also beispielsweise in China oder den USA zum Verkauf angeboten wurde. Refurbisher haben dann kein Recht, das Gerät zum Verkauf anzubieten, was letztendlich für den Verbraucher von Vorteil sein kann, der am Ende nicht auf Geräte aus anderen Ländern zurückgreifen muss.

Allerdings wird die Kontrolle der Rekonditionierer durch die ANFR in diesem Punkt sehr kompliziert sein.

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