Aufgrund der Preiserhöhung bei der Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit und der Erhöhung der Kosten für ärztliche Konsultationen wird der Gang zum Arzt im Jahr 2025 teurer sein. Vor allem für Rentner.
Gesundheit ist unbezahlbar. Ich bin mir schließlich nicht so sicher. Dies ist die Beobachtung, die die meisten Franzosen dieses Jahr machen werden. Im Jahr 2025 müssen sich die Haushalte auf einen allgemeinen Anstieg der Preise für ärztliche Konsultationen einstellen. Diese Preiserhöhungen betreffen sowohl Allgemeinärzte als auch Fachärzte.
Zu dieser Preisänderung, die am 22. Dezember 2024 in Kraft trat, kommt auch die Preiserhöhung für die Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Derzeit verfügen 96 % der Franzosen, also rund 65 Millionen Menschen, über eine Zusatzversicherung. Nach dem Preisanstieg der Gegenseitigkeitsversicherung um 8,1 % im Jahr 2024 gaben Haushalte im vergangenen Jahr durchschnittlich 97 Euro pro Monat für diese Dienstleistung aus. Für 2025 ist jedoch eine erneute allgemeine Erhöhung der Gegenseitigkeitsversicherung geplant. Die monatliche Rechnung wird um durchschnittlich 6 % auf 102 Euro steigen.
Schließlich wird jeder Arztbesuch den Patienten im Jahr 2025 mehr kosten. Der Grundpreis für einen nach Sektor 1 zugelassenen Hausarzt (ohne Selbstbeteiligung) steigt von 26,50 auf 30 Euro. Auch Spezialisten sehen steigende Preise. Die Beratung beim Frauenarzt kostet 37 Euro, zuvor waren es 33,50 Euro. Das bei einem Psychiater oder Neurologen kostet zwischen 51,70 und 55 Euro. Für geriatrische Konsultationen steigen die Kosten hingegen auf 37 Euro.
Diese Preisänderung betrifft insbesondere Menschen über 64 Jahre, die häufig medizinische Fachkräfte konsultieren. Laut einer Statista-Studie gehen diese Patienten jährlich zwischen 4 und 12 Mal zum Arzt.
-Selbstverständlich werden die ausgegebenen Beträge nicht direkt von den Konten der Patienten abgebucht. Zur Erinnerung: Das französische Gesundheitssystem basiert auf einem doppelten Erstattungsmechanismus für die Pflege. Die Sozialversicherung übernimmt 70 % der Beratungskosten, während Gegenseitigkeitsversicherungen die restlichen 30 % übernehmen können. Für jede Beratung wird jedoch systematisch ein fester, nicht erstattungsfähiger Beitrag von 2 Euro erhoben.
Für einen Patienten, der einen Hausarzt konsultiert, ergibt sich die Berechnung der verbleibenden Kosten wie folgt: Bei einer Konsultation, die 30 Euro kostet, erstattet die Sozialversicherung 70 % des Preises abzüglich 2 Euro Festbeitrag, also 19 Euro. Die anfänglichen Restkosten betragen daher 11 Euro, wovon 9 Euro von der Gegenseitigkeitsgesellschaft erstattet werden können, wobei der Pauschalbeitrag von 2 Euro stets vom Patienten zu tragen bleibt.
Ohne gegenseitige Versicherung betragen die jährlichen Selbstbeteiligungskosten zwischen 44 und 132 Euro. Bei einer Zusatzversicherung verringert sich dieser Betrag hingegen erheblich und schwankt zwischen 8 und 24 Euro pro Jahr, was nur den nicht erstattungsfähigen Pauschalbeiträgen entspricht. Aber zu diesen Beträgen müssen wir noch die 102 Euro pro Monat für die gegenseitige Versicherung hinzurechnen …