Nämlich: Der Inventurzeitraum ist nur der erste Schritt. Im Jahr 2025 folgt eine Anpassungsphase. Für Personen, die ihre Inventur bereits im Internet durchgeführt haben, ist der Besuch eines Inventuristen nicht erforderlich, sofern diese Selbstinventur validiert ist (klares Foto mit allen notwendigen Elementen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Austausch von Geräten, die nicht mit dem neuen Gas kompatibel sind
Nach einer genauen Analyse der Bestandsdaten in Zusammenarbeit mit Gasgeräteherstellern werden bestimmte Geräte für nicht kompatibel mit dem neuen Gas erklärt und müssen ersetzt werden. Dies entspricht etwa 1 % der inventarisierten Geräte. GRDF sendet jedem betroffenen Kunden ein Schreiben, in dem er ausdrücklich darauf hinweist, dass das Gerät ausgetauscht werden muss, und kontaktiert ihn telefonisch, um ihn bei den Verfahren zu unterstützen, einschließlich der Mobilisierung der von den Behörden eingerichteten Finanzhilfen.
Unternehmen und professionelle Kunden
Von der Erdgasumstellung sind alle betroffen. Die Bestandsaufnahme der Anlagen von Unternehmen in unserer Gemeinde wird jedoch von anderen auf diese Art von Ausrüstung spezialisierten Unternehmen durchgeführt. Diese Inventur wird von GRDF unterstützt und wird zwischen September 2024 und Juli 2025 stattfinden. Die Termine werden von den Inventuren direkt mit den Unternehmen vereinbart.