Die Kontrolle der Verbreitung von Elektrorollern in unseren Städten ist wieder in den Schlagzeilen Der tödliche Unfall am Dienstagabend in Montbéliard. Ein junger Mann aus Sochaux, 22 Jahre alt, wurde getötet, als er auf einer vom starken Regen durchnässten Straße die Rue du Parc hinunterfuhr. Mit einem Laufrad fahren, einer Art Mini-Elektrofahrrad, er fiel allein auf den Asphalt und starb, als Hilfe eintraf, kurz vor 21 Uhr
Für das Laufrad gelten die gleichen Vorschriften wie für Elektroroller oder Einzelräder. Dies ist die Klassifizierung von EDPM, motorisierten persönlichen Reisegeräten. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h auf der Straße, 6 km/h auf Gehwegen und Gehwegen verboten. Die Versicherung ist über die Haftpflichtversicherung obligatorisch, der Helm wird jedoch nur empfohlen.
In Montbéliard sorgt die Stadtpolizei dafür, dass diese Vorschriften eingehalten werden. „Insbesondere in der Fußgängerzone finden regelmäßig Kontrollen statt, wo bei überhöhter Geschwindigkeit oder der Anwesenheit von zwei Passagieren auf dem Roller Bußgelder in Höhe von 85 € verhängt werden. Bei fehlender Versicherung kann das bis zur Beschlagnahmung der Maschine gehen.“erklärt Philippe Duvernoy, Sicherheitsassistent in der Stadt Montbéliard. „Eine Erklärung gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.“
Auf der anderen Seite, Helm ist nur empfehlenswert, aber nicht Pflicht. Was Philippe Duvernoy bedauert, „Weil Stürze tödlich sein können“Das ist uns leider am Dienstagabend aufgefallen.