Die europäische Justiz verfügt, dass nun alle Frauen den Flüchtlingsstatus beantragen können

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Afghanische Frauen in Westafghanistan am 8. Oktober 2023.

© Ebrahim Noroozi/AP/SIPA

Berichten zufolge haben nun alle afghanischen Frauen aufgrund der diskriminierenden Maßnahmen, denen sie seit der Rückkehr der Taliban an die Macht ausgesetzt sind, Anspruch auf den Flüchtlingsstatus Le Figaro.

Tatsächlich verfügte die europäische Justiz an diesem Freitag, dem 4. Oktober, dass sie Asyl beantragen können. allein aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Nationalität ».

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Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union entschied: dass es nicht erforderlich ist, nachzuweisen, dass die Antragstellerin im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und konkret Gefahr läuft, Opfer von Verfolgungshandlungen zu werden » und dass Nationalität und Geschlecht ausreichende Gründe für die Gewährung von Asyl sein sollten.

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« Grundrechte im Zusammenhang mit der Menschenwürde »

Mit dieser Entscheidung reagierte das in Luxemburg ansässige Gericht auf einen Antrag des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem sich die Behörden geweigert hatten, den Flüchtlingsstatus zweier afghanischer Frauen anzuerkennen. Das Gericht urteilt insbesondere, dass Zwangsverheiratung und mangelnder Schutz vor häuslicher Gewalt „ Verfolgungshandlungen „und dass im Allgemeinen alle von den Taliban verhängten diskriminierenden Maßnahmen einen Verstoß gegen“ darstellen. Grundrechte, die mit der Menschenwürde verbunden sind ».

Es bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten, Asyl zu gewähren oder nicht zu gewähren, aber die Entscheidungen des EuGH werden einen Präzedenzfall schaffen. Innerhalb der EU gewähren Schweden, Finnland und Dänemark afghanischen Frauen bereits den Flüchtlingsstatus.

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In Frankreich entschied der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) im Juli: „ alles afghanische Frauen » würden nun wahrscheinlich Asyl erhalten.

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