Was gilt als dringende Situation bei der Beantragung eines Noturlaubs in Malaysia?

Was gilt als dringende Situation bei der Beantragung eines Noturlaubs in Malaysia?
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Das malaysische Ministerium für öffentliche Dienste hat daran erinnert, dass alle Beamten den Urlaub vor Beginn des Urlaubs beantragen müssen, um mögliche Dienstschwierigkeiten zu vermeiden.

Viele von uns werden zwangsläufig mit Notsituationen konfrontiert, in denen es darum geht, einen Urlaubsantrag zu stellen.

Die malaysische Abteilung für den öffentlichen Dienst (Jabatan Perkhidmatan Awam, kurz JPA) teilte in einem Facebook-Beitrag mit, was für die Beantragung eines Noturlaubs zulässig ist.

Dem Beitrag zufolge kann der Antrag in zwei Kategorien fallen: Allgemeiner und persönlicher Notfall.

Allgemein

Ein allgemeiner Notfall kann bei Katastrophen in Betracht gezogen werden, wie zum Beispiel:

  • Überschwemmungen
  • Erdbeben
  • Brückeneinsturz oder andere Naturkatastrophen oder behördliche Ausgangssperren und allgemeine Restriktionen.

Im Falle eines allgemeinen Notfalls sollten Abteilungsleiter folgende Schritte beachten, wenn sie Ihren Mitarbeitern die Erlaubnis erteilen:

  1. Es liegt ein Notfall im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Erdrutschen, Brückeneinsturz, anderen Katastrophen oder allgemeinen behördlichen Anordnungen vor.
  2. Den Mitarbeitern ist es nicht möglich, ins Büro oder an ihren regulären Arbeitsplatz zu reisen.
  3. Zur Berücksichtigung der vom Beamten erteilten Erlaubnisbescheinigung kann der Dienststellenleiter auf folgenden Plattformen eine Bestätigung des Vorfalls einholen:
  • Bezirksamt, Gold Penghulu
  • Polizisten,
  • die malaysische Informationsabteilung,
  • Sozialamt, Gold
  • Ausstrahlung in den Massenmedien.

persönlich

Ein persönlicher Notfall liegt vor, wenn einem Beamten oder seinem Eigentum eine Katastrophe oder ein Unfall widerfährt. Der Vorfall gilt als persönlicher Notfall, wenn der Beamte vom Dienst freigestellt werden muss.

In diesem Fall muss der Beamte die Erlaubnis seines Abteilungsleiters einholen, um Urlaub zu nehmen.

Sollten Mitarbeiter einen Notfallurlaub beantragen, können Abteilungsleiter Folgendes berücksichtigen:

  1. Katastrophenfälle und Personenunfälle oder Unfälle, bei denen das Eigentum eines Beamten betroffen ist, fallen nicht unter den allgemeinen Notfallbegriff.
  2. Dies hat keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und der Beamte muss während der Abwesenheit vom Arbeitsplatz keinen Urlaubsantrag stellen.

Die JPA hat außerdem erklärt, dass die Abteilungsleiter befugt sind, Beamten unter ihrer jeweiligen Kontrolle zu gestatten, sich aufgrund eines Notfallvorfalls, der eine Behinderung der Fahrt zum Arbeitsplatz zur Folge hat, nicht im Büro zu melden.

Darüber hinaus hat das Ministerium daran erinnert, dass alle Beamten den Urlaub vor Beginn des Urlaubs beantragen müssen, um mögliche Dienstschwierigkeiten während ihrer Abwesenheit zu vermeiden.


LESEN SIE MEHR: Kennen Sie den Unterschied: Krankheitsurlaub, Jahresurlaub und Abwesenheit aus allgemeinen Notfallgründen in Malaysia

Leitbild / JPA Facebook

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