Die Schweiz kann das Wappen nicht tragen

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Das Schweizer Wappen auf dem Nati-Trikot? Es ist illegal. Bild: Schlussstein

Die Eishockey-Nationalmannschaft hat kein Recht mehr, das Schweizer Wappen zu führen. Der Verband hat nicht alles nach den Regeln gemacht.

Maja Briner

Das Schweizer Wappen prangt stolz auf dem Trikot der Schweizer Eishockeynationalmannschaft. Und doch ist es gesetzlich verboten: Seit 2017 darf das Wappen – „ein Schweizerkreuz im dreieckigen Schild“ – nur noch vom Bund geführt werden.

Bestimmte Ausnahmen sind möglich: Mehrere Unternehmen und Vereine, darunter Victorinox oder der Alpenverein Hütten, haben die Genehmigung erhalten, das Wappen weiterhin zu verwenden. Aber nicht die Eishockeynationalmannschaft.

Tatsächlich hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Ende 2023 ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung abgelehnt.

Die Gründe? Erstens sei dieser Antrag des Verbandes nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, nämlich Ende 2018, eingereicht worden. Zweitens seien die Voraussetzungen nicht erfüllt worden.

Laut Gesetz ist das Wappen auf dem Nati-Trikot vorbei! Bild: KEYSTONE

Doch Swiss Ice Hockey legte Berufung ein. Und hat gerade einen neuen Rückschlag erlitten: Das kommt zum Schluss des Bundesverwaltungsgerichts (TAF). Er lehnte den Antrag des Eishockeyverbandes zu Recht mit der Begründung ab, der Antrag sei verspätet. Die TAF machte jedoch keine Angaben dazu, ob die Nationalmannschaft die Voraussetzungen für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung erfüllte.

Respektlosigkeit Verzögerungen und falscher Empfänger

Dieses Urteil ermöglicht es, einen Teil der Schritte von Swiss Ice Hockey nachzuvollziehen, das Recht zu behalten, das Wappen weiterhin zu tragen. Und auch die Verantwortlichen, die offenbar Schwierigkeiten mit den Formalitäten hatten, kamen nicht besser davon.

Der Verband bestreitet, seinen Antrag fristgerecht eingereicht zu haben. Tatsächlich schrieb sie im Juni 2018 an den damaligen Sportminister Guy Parmelin: dessen Abteilung jedoch nicht für die Bearbeitung dieser Art von Fällen zuständig ist.

Hier sind die Worte, die Swiss Ice Hockey an Guy Parmelin geschickt hat:

„(…) wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit unterstützen könnten. Bereits eine aufschiebende Wirkung einer Verlängerungssaison bis zum 31. Mai 2019 würde Swiss Ice Hockey dienen.

Das Gericht wertet dieses Schreiben als bloße Bitte um politische Unterstützung, nicht jedoch als Aufforderung, das Wappen weiterhin uneingeschränkt zu führen.

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Selbst Guy Parmelin konnte nichts für die Schweizer Eishockeyspieler tun. Bild: KEYSTONE

Dann, im Oktober 2021, verschickte Swiss Ice Hockey ein „Gesuch um Ausnahmebewilligung“.

Aber nochmal an das Departement für Verteidigung und Sport (VBS), das in dieser Angelegenheit ebenfalls nicht zuständig ist.

Zusätzlich diese Anfrage kam zu spätwie von der TAF festgestellt.

Diskussionen informell und eine Alternative

Der Eishockeyverband verwies weiterhin auf mündliche Zusagen, unter anderem von Bundesberatern. Anlässlich der Weltmeisterschaft 2018 in Dänemark versicherte Guy Parmelin, dass die Verwendung von Wappen durch die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften „kein Problem“ darstellen würde. Dies reicht jedoch nicht aus, so das Bundesverwaltungsgericht.

Swiss Ice Hockey hätte sich eine solche Zusage, falls vorhanden, schriftlich bestätigen lassen müssen.

Der Verband berichtet zudem, dass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider anlässlich der U18-Weltmeisterschaft 2023 in der Schweiz versprochen habe, sich mit diesem Thema zu befassen. Die TAF betrachtet den Charakter dieser beiden Diskussionen jedoch als einfache „Pflege der Beziehungen des Bundesrates zur Öffentlichkeit“. Für das Gericht ist es selbstverständlich, „dass grundsätzlich In den Äußerungen von Bundesratsmitgliedern bei solchen Anlässen soll keine förmliche Verpflichtung verstanden werden..

Andernfalls könnten Bundesräte überhaupt nicht mehr frei mit den Bürgern diskutieren, argumentiert die TAF.

Das Gericht wies auch das Argument von Swiss Ice Hockey zurück, der Verband sei in den letzten Jahren nicht rechtlich beraten worden. Für die TAF genügten Kenntnisse in kaufmännischen Angelegenheiten, um einen korrekten Antrag zu stellen.

Doch selbst wenn der Antrag fristgerecht gestellt worden wäre, wären die Chancen auf eine Annahme gering gewesen. Das Gesetz schreibt eine ununterbrochene Führung des Wappens für mindestens dreißig Jahre vor. Dies ist bei der Eishockey-Nationalmannschaft nicht der Fall.

Dem Verband würden auch keine unverhältnismäßigen Nachteile entstehen, wenn er auf das Wappen auf seinem Trikot verzichten müsste, urteilt das Bundesinstitut für Geistiges Eigentum.

Zumal die Eishockeynationalmannschaft legal die Nationalflagge zeigen darf, wie die Nati im Fußball.

noch einer Hoffnung

Swiss Ice Hockey kann dieses Urteil noch anfechten. Vor allem aber setzt der Verband Hoffnungen in die Politik. Nationalrat Matthias Aebischer (BE/PS) und Ständerat Damian Müller (LU/PLR) reichte Interventionen mit der Bitte ein, dass Schweizer Nationalmannschaften das Wappen führen dürfen.

„Wer, wenn nicht unsere Nationalmannschaften, vertritt die Schweiz?“, fragte Müller rhetorisch. Der Ständerat hat seinem Antrag bereits deutlich zugestimmt. Nächste Woche wird sich der zuständige Ausschuss des Nationalrats mit der Angelegenheit befassen.

Übersetzung und Adaption ins Französische: Yoann Graber

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