Der High Court in London hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Der Wikileaks-Gründer darf vor Gericht darlegen, warum eine Auslieferung an die USA aus seiner Sicht nicht korrekt wäre.
(dpa) Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag. Mit dem Urteil dürfte das jahrelange juristische Tauziehen zunächst weitergehen.
Zuvor hatten Assanges Anwälte die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollständigen Berufungsverfahren darlegen darf. Es geht vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese sind in den Details nicht enthalten.
Bei einer Verurteilung droht Assange bis zu 175 Jahre Haft
Assange war vor fünf Jahren in Großbritannien festgenommen worden. Mitte April hatte US-Präsident Joe Biden erstmals das Verzicht auf eine Auslieferung an die USA angedeutet. Der australische Ministerpräsident Anthony Albanese ist seit langem der Anführer der Australier in seinem Land.
Am Ende des Londoner High Court durfte Assange nicht in den USA agieren. Der 52-Jährige hatte dadurch bei seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung noch einmal Aufschub erhalten. Das US-Justizministerium wird dem Wikileaks-Gründer in den USA wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Bei einer Verurteilung drohten ihm bis zu 175 Jahre Haft.
Washington wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten en Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil durch die Veröffentlichungen mutmassliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden.