ABD erschien vor dem Gericht für flagrante delictos in Dakar. Im Alter von etwa zwanzig Jahren wird er von der Dame Fatou F. in den Zeugenstand gebracht. Sie wirft ihm Morddrohungen, Gewalt und Körperverletzung, unerlaubtes Sammeln von Bildern und die Inhaftierung von Bildern vor, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Gegenüber den Ermittlern behauptete sie, dass ihr Freund, der ein hitziges Temperament habe, bei jedem Eifersuchtsanfall bis zur Unkenntlichkeit verliere. Ihm zufolge befahl er ihr, bei ihm zu bleiben, als sie sich trennen wollte, auf die Gefahr hin, seine Bilder preiszugeben und ihre Eltern wissen zu lassen, dass ihre Tochter ein Nachtmädchen sei.
Angesichts der Sachlage wurde gegen ABD am 2. November ein Haftbefehl gestellt. Er wohnte in Medina und stand den Richtern des Dakar-Flagrante-delicto-Gerichts gegenüber. Er wird wegen Morddrohungen, Gewalt und Körperverletzung, unerlaubter Sammlung von Bildern und Besitz von Bildern, die gegen die guten Sitten verstoßen, strafrechtlich verfolgt.
Vor der Bar versicherte er, dass alle Videos und Fotos, die ihm sein Ex geschickt hatte, nicht 24 Stunden lang auf seinem Handy gespeichert waren, aus Angst, dass seine Umgebung darauf stoßen würde. „Sie war diejenige, die mir Aktfotos geschickt hat.“ Aber sobald ich es ansehe, lösche ich es direkt. Sie ist 35 und ich bin in meinen Zwanzigern. Und jedes Mal zwingt sie mich, mit ihr zu schlafen. Sie erschien jederzeit im Haus. Manchmal blieb ich in meinem Zimmer eingeschlossen, um sie nicht zu sehen. Ich bin jung. „So kann ich nicht weitermachen“, schlug der Angeklagte vor.
Zu seiner Verteidigung fügte er hinzu: „Ich konnte es nicht mehr ertragen.“ Ich floh, so gut ich konnte. Mir wurde ständig schlecht. „Ich hatte nicht mehr die Kraft, seinem sexuellen Rhythmus zu folgen.“
Trotz seiner Geständnisse forderte der Staatsanwalt, AB für die ihm zur Last gelegten Taten mit einer festen Freiheitsstrafe von zwei Jahren für schuldig zu erklären.
Dem wurde teilweise gefolgt, da der junge ABD wegen des Besitzes von Bildern, die gegen die Moral verstießen, für schuldig befunden wurde, bevor er zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt wurde.
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