Fast anderthalb Monate nach seiner Festnahme in der Schweiz wurde Taha O., der Verdächtige des Mordes an Philippine in Paris, am Mittwoch angeklagt, weil ihm eine lebenslange Haftstrafe droht. Taha O., ein 22-jähriger Marokkaner, wurde in Paris wegen „Mords in Verbindung mit einem weiteren Wiederholungsverbrechen“ angeklagt, was ihn „ droht lebenslange Haft », teilte die Pariser Staatsanwaltschaft gegenüber AFP mit.
Schweigen
Taha O. wurde ebenfalls wegen wiederholter Vergewaltigung angeklagt und erschien nach Angaben der Anklage vor einem Freiheits- und Haftrichter, der ihn in Untersuchungshaft steckte. Er wird des Mordes an Philippine verdächtigt, einer 19-jährigen Studentin, deren Leiche Ende September in Paris im Bois de Boulogne begraben aufgefunden wurde. In Paris wurde eine gerichtliche Untersuchung wegen Vergewaltigung und Mordes eingeleitet.
Am Mittwochabend wirkte der Marokkaner bei der Anhörung vor dem Richter für Freiheiten und Haft gebeugt und den Blick auf den Boden gerichtet, bevor der Richter den Fall für abgeschlossen erklärte. Sein Anwalt wollte sich am Ende nicht äußern. Der junge Mann mit zurückgekämmtem braunem Haar und braunem Bart wurde am Mittwoch im Laufe des Tages aus der Schweiz ausgeliefert, dem Land, in das er nach den Ereignissen geflohen war und wo er am 24. September festgenommen wurde. Anschließend wurde er einem Untersuchungsrichter vorgeführt, der seine Anklage verkündete.
Auslieferung
Zusätzlich zu den Anklagen wegen Mordes in Verbindung mit einer wiederholten Straftat und wiederholter Vergewaltigung wird Taha O. nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch wegen wiederholten Diebstahls sowie wiederholten Betrugs wegen in Montreuil begangener Taten angeklagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schwieg er vor dem Richter. Frankreich stellte am 9. Oktober einen Auslieferungsantrag, doch der Verdächtige weigerte sich zunächst, aus der Schweiz ausgeliefert zu werden. Seine Anwältin in diesem Land, Me Florence Yersin, gab daraufhin bekannt, dass er diese Auslieferung endlich akzeptiert habe. nachdem Sie die Einzelheiten des Verfahrens verstanden haben “, wenn man bedenkt, dass es war” eine informierte Entscheidung seinerseits ».
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