Es ist eine ungewöhnliche Angelegenheit, die die Bundesanwaltschaft gerade am Donnerstag aufgedeckt hat. Tatsächlich wirft das MPC zwei Schweizern „qualifizierte Geldwäscherei“ vor. Sie sollen mindestens vier Jahre lang rund 34 Millionen Euro, eine Million Schweizer Franken und rund 830 Kilo Gold grenzüberschreitend bewegt haben.
Das MPC wirft den beiden Angeklagten im Alter von 56 und 63 Jahren vor, „von ihnen unbekannten Personen“ Vermögenswerte kriminellen Ursprungs, insbesondere in Form von Bargeld, erhalten zu haben. Dies in Italien, Holland und Deutschland. Die Vermögenswerte wurden dann zwischen Frühjahr 2019 und Juni 2023 in die Schweiz verbracht.
Nach Angaben der Anklage transportierten die beiden Schweizer das Geld in in Fahrzeugen eingerichteten Verstecken. Vor allem in Italien tauschten sie dieses Geld in Gold ein, das sie dann ohne Deklaration in die Schweiz transportierten, erklärt das MPC. Nach einem Zwischenstopp in der Schweiz bei den Firmen eines der Angeklagten überquerten sie die Grenze und transportierten ihr Vermögen per Flugzeug nach Istanbul oder Dubai oder per Auto oder LKW nach Deutschland und in die Türkei.
Laut BA stammen die grenzüberschreitend verschobenen Vermögenswerte aus international organisiertem Drogenschmuggel oder großen Drogenhandelsoperationen in Europa, „von denen die Angeklagten wussten“.
Die beiden im Juni 2023 festgenommenen Schweizer verdienten mit diesem Verkehr rund 500.000 Franken. Sie geben zu, diese Vermögenswerte unter Missachtung der geltenden Deklarationspflichten verschoben zu haben, so das MPC. Sie werden daher im „vereinfachten Verfahren“ angeklagt. Und wird vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona verhandelt.