Keine Rückkehr ins Gefängnis für einen Fahrer nach seinem Unfall

Keine Rückkehr ins Gefängnis für einen Fahrer nach seinem Unfall
Keine Rückkehr ins Gefängnis für einen Fahrer nach seinem Unfall
-

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte feste drei Monate gefordert, doch das Bundesgericht (TF) war flexibler. Soeben hat er einem Autofahrer, der im Juli 2022 in Rennaz (VD) einen Verkehrsunfall verursacht hatte, Gnadenfrist gewährt. Dieser 24-jährige junge Mann hatte in diesem Sommer während einer Fahrt auf der Simplonstrasse sein Fahrzeug nach einem Überholvorgang wieder auf die Mittelspur gelenkt, ohne zu bemerken, dass dort ein anderes Fahrzeug stand. Kurz nach dem Aufprall fuhr der Zwanzigjährige los, ohne sich um den Zustand der Insassen zu sorgen, während der Fahrer und drei Passagiere des zweiten Fahrzeugs verletzt wurden.

Das Kantonsgericht befand, dass „die Schuld des Beschwerdeführers erheblich war“, und verurteilte ihn wegen schwerer Verletzung der Strassenverkehrsordnung, Verletzung von Pflichten bei einem Unfall und Fahren eines defekten Fahrzeugs zu einer Gefängnisstrafe. Das Gericht berücksichtigte auch die Tatsache, dass sich der Unfall erst drei Monate nach Ablauf der nach seiner bedingten Entlassung gesetzten Bewährungsfrist ereignete. Der junge Mann war zuvor wegen versuchten Mordes und Raserei im Gefängnis gesessen.

Doch der Angeklagte, der seine Beteiligung am Unfall von 2022 einräumte, legte Berufung ein und beantragte die Gewährung der Suspendierung. Er erhielt es schließlich von der TF, „angesichts der bemerkenswerten Veränderungen in den Lebensumständen des Beschwerdeführers und des Fehlens eines Zusammenhangs zwischen den früheren Straftaten und denen des vorliegenden Falles“. Der Oberste Gerichtshof erwähnt insbesondere die berufliche Wiedereingliederung des Beschwerdeführers, seine persönliche Lebensstabilität und die Erstattung der Kosten der Opfer und des Staates. Es obliegt nun dem Kantonsgericht, die Dauer der Bewährungsstrafe festzulegen.

-

NEXT Trotz der Inflation weisen die Konten von Saint-Grégoire einen Überschuss auf