Geht man also von einer Aktie aus, die eine jährliche Bruttodividende von 365 Euro ausschüttet und die am Tag vor der Kuponabtrennung verkauft wird, wird die gesamte am nächsten Tag gezahlte Dividende als Einkommen des Käufers gewertet, während er 364/365 an den Käufer gezahlt hat Verkäufer, für den es rechtlich einen Kapitalgewinn darstellt.
Depotsteuer, Kapitalerträge aus Aktien, Lohnabgaben: Doch worüber reden wir im Rahmen dieser Verhandlungen eigentlich?
Der Käufer erhält somit nur 70 % der Bruttodividende, also 365 x 0,7 = 255,50 Euro. Daraus folgt, dass die im Aktienpreis enthaltene Dividende logischerweise netto zu bewerten ist, so dass im Beispiel der Preis eine Dividende von 364 x 0,70 = 254,8 Euro und keinesfalls 364 Euro enthalten müsste, womit jeder der aufeinanderfolgenden Inhaber indirekt beteiligt wäre ihren Anteil an der Quellensteuer auf die Dividende.
Dies bedeutet, dass das, was im Beispiel wie ein Kapitalgewinn für den Verkäufer aussieht, in Wirklichkeit dessen Anteil an der gezahlten Nettodividende darstellt. Wir werden im Folgenden zeigen, dass in diesem System der Pauschalbesteuerung von Unternehmensgewinnen ein realisierter Kapitalgewinn auf der einen Seite einen geringeren Kapitalgewinn oder einen Kapitalverlust auf der anderen Seite zur Folge hat.
Was ist mit der Liquidation des Unternehmens?
Bei Beendigung der Tätigkeit der Gesellschaft entspricht der Wert der Aktie letztendlich dem Gegenwert ihrer Vermögenswerte, was zur Ausschüttung einer Kapitalrückzahlung sowie zu „Boni“ führt, wobei letztere vorbehaltlich der Liquidation erfolgen zur Einbehaltung einer Quellensteuer von 30 %.
Daraus folgt, dass für einen Aktionär, der seine Aktien während der gesamten Laufzeit eines Unternehmens gehalten hat, die Gesamtsumme, die sich aus den Nettodividenden, die er erhalten hat, und dem Kapitalgewinn, den er in Form der Liquidationsprämie erzielen wird, ergibt, einem Gesamtabgabe von 25 + (75 x 0,3) = 47,50 %.
Warum sollte ich dich verkaufen?
Stellen wir uns ein Unternehmen mit einem Kapital von 1.000 Euro vor, das während seines Bestehens einen Gewinn von 8.000 Euro erwirtschaftete, der einer Körperschaftssteuer von 2.000 Euro unterliegt, d. h. einen verfügbaren Nettobetrag von 6.000 Euro, den es vollständig einem Rücklagenfonds zuführt. Bei ihrer Liquidation muss diese Gesellschaft eine Quellensteuer von 30 % auf 6.000 Euro, also 1.800 Euro, einbehalten, so dass ihre Aktionäre zusätzlich zum Kapital von 1.000 Euro 4.200 Euro Liquidationsprämie, also insgesamt, zurückerstattet bekommen 5.200 Euro.
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Wenn die Begünstigten dieser Ausschüttung die Gründer des Unternehmens sind, haben sie einen Gesamtkapitalgewinn von 4.200 Euro erzielt, der aus Gewinnen stammt, die einem Abzug von 2.000 Euro von der Isoc unterlagen, zuzüglich insgesamt 1.800 Euro Quellensteuer. 3.800 Euro entsprechend 90,50 % des Nettogewinns von 4.200 Euro für die Aktionäre.
Stellen Sie sich nun vor, dass die Anteile dieses Unternehmens von den Gründern zu einem Preis von 4.000 Euro verkauft wurden; also mit einem Kapitalgewinn von 3.000 Euro. In diesem Fall wird bei einer Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem Steuersatz von 10 % für den Verkäufer eine zusätzliche Steuer in Höhe von 300 Euro fällig; Damit belaufen sich die gesamten Abzüge zugunsten des Staates auf 3800 + 300 = 4100 Euro. Damit beläuft sich der kumulierte Gewinn von Verkäufern und Käufern auf 3.900 Euro, die gesamten Abzüge entsprechen nun 4100/3900 = 105,13 % des Gesamtgewinns der Aktionäre. Wir würden vergeblich danach suchen, was diese unterschiedliche Besteuerung rechtfertigt, wenn ohne sie der Gesamtgewinn der aufeinanderfolgenden Aktionäre unverändert bleibt.
Rechnen Sie mit zukünftigen oder sogar überbewerteten Gewinnen
Sicherlich können Aktienkurse zukünftige Gewinne vorwegnehmen, selbst überbewertete. Dies ändert jedoch nichts an der Problematik, da der Käufer früher oder später entweder auf die Dividenden, die den Kapitalgewinnen entsprechen, die er an den Verkäufer gezahlt hat (also auf eine Rückerstattung seines Kaufpreises), oder auf den daraus resultierenden Verlust steuerpflichtig sein wird vom Mehrpreis, den er bezahlt hat. Im letztgenannten Fall bedeutet die Steuerkonsistenz in Kombination mit der Achtung der Beitragskapazität jedoch, dass wir bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen die entsprechenden Kapitalverluste entsteuern müssen.
Dies impliziert, dass eine Änderung des derzeitigen Systems zur Besteuerung von Risikokapital durch die Besteuerung von Kapitalgewinnen und steuerfreien Kapitalverlusten in allen Fällen lediglich dazu führen würde, dass weltweit identische Gewinne unterschiedlich besteuert würden; was angesichts der damit verbundenen Probleme bedeutungslos ist.