wo und wie Sie Ihre Vollmacht für die Wahlen am 30. Juni und 7. Juli abgeben können

wo und wie Sie Ihre Vollmacht für die Wahlen am 30. Juni und 7. Juli abgeben können
wo und wie Sie Ihre Vollmacht für die Wahlen am 30. Juni und 7. Juli abgeben können
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Nach der Ankündigung der Auflösung der Nationalversammlung durch Emmanuel Macron an diesem Sonntag, dem 9. Juni, sind für die Sonntage, den 30. Juni und den 7. Juli, vorgezogene Parlamentswahlen geplant. Für die Vollmachtserteilung gelten kurze Fristen. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie an Wahltagen nicht anwesend sind.

Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Europawahlen erklärte Präsident Emmanuel Macron an diesem Sonntag, dem 9. Juni, die Auflösung der Nationalversammlung. Am Sonntag, dem 30. Juni und dem 7. Juli finden vorgezogene Parlamentswahlen statt.

Während eine Blitzkriegskampagne Gestalt annimmt, müssen sich die Wähler auch mit kurzen Fristen auseinandersetzen. 49,5 Millionen Wähler werden erneut zur Wahl gerufen. Für einige wird es jedoch unmöglich sein, dorthin zu reisen, da gleichzeitig die Sommerschulferien beginnen.

Die Erteilung einer Vollmacht ist jederzeit möglich. Hier finden Sie alles, was Sie über das Verfahren wissen müssen:

Sie müssen zunächst die Website Maprocuration.gouv.fr aufrufen. Der Wähler, der eine Vollmacht erteilen möchte, muss dann ein Formular ausfüllen. Er muss sein Geburtsdatum und seine Wählernummer (auf seiner Wählerkarte angegeben oder in einem staatlichen Teledienst zu finden) sowie die Wahlgemeinde angeben.

Nachdem Sie dieses kurze Formular ausgefüllt haben, wird Ihnen eine E-Mail mit einer Referenznummer zugesandt. Sie müssen dann zu einer Polizeistation oder Gendarmerie gehen, wo auch immer sich der Standort befindet. Oder bei einem Gericht, von dem Ihr Wohnort oder Ihr Arbeitsplatz abhängt. Sie müssen einem Agenten Ihre per E-Mail erhaltene Referenznummer sowie einen Identitätsnachweis vorlegen. Nach einer kurzen Prüfung wird Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zugesandt.

Wenn Sie eine Behinderung oder eine schwere Krankheit haben, die Sie an der Reise hindert, können Sie auch einen Polizisten oder Gendarm bitten, zu Ihnen nach Hause zu kommen, um Ihre Identität zu überprüfen.

Wenn Sie sich im Ausland befinden, erfolgt die Verifizierung bei einem Konsulat oder einer Botschaft.

In diesem speziellen Fall sind die Verfahren noch einfacher geworden. Allerdings müssen Sie Ihre digitale Identität zunächst in einem der „freiwilligen Rathäuser“ (in allen Abteilungen vorhanden, zu finden auf dieser Website) zertifizieren lassen, ein Vorgang, der nur einmal durchgeführt werden muss.

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Beispiel eines biometrischen Personalausweises.

© Innenministerium

Nach diesem Schritt geschieht alles online. Auf der Website Maprocuration.gouv.fr müssen Sie das übliche Formular ausfüllen und Option 1 „online“ auswählen. Anschließend müssen Sie einen auf dem Bildschirm angezeigten QR-Code scannen und die mobile Anwendung France Identity öffnen, um den Vorgang abzuschließen.

Die Vollmacht wird direkt validiert und an Ihre Wahlgemeinde übermittelt.

In diesen beiden Fällen verkürzen sich die Bearbeitungszeiten. Mit einem von France Idété zertifizierten digitalen Personalausweis ist die Vollmacht nahezu sofort wirksam.

Im anderen Fall, wenn Sie sich an eine Polizeistation, eine Gendarmerie oder ein Gericht wenden müssen, sind die Fristen ebenfalls kurz. Obwohl es keine Frist für die Erteilung einer Vollmacht gibt, ist es dennoch ratsam, dies so schnell wie möglich zu tun, damit Ihre Gemeinde Ihren Antrag berücksichtigen kann.

Konkret ist es immer noch möglich, eine Woche vor einem Wahltermin eine Vollmacht zu erteilen. Damit Ihre Gemeinde Ihren Antrag jedoch berücksichtigen kann, ist es nicht ratsam, diesen Antrag am Tag vor der Abstimmung zu stellen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist es möglich, einem Vertreter, der in den Wählerlisten einer anderen Gemeinde als Ihnen eingetragen ist, eine Vollmacht zu erteilen. Allerdings muss Ihr Bevollmächtigter zu Ihrem Wahllokal gehen, um für Sie zu stimmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Vertreter bei denselben Wahlen wie Sie wahlberechtigt sein muss.

Der Agent muss keine Maßnahmen ergreifen. Es ist jedoch wünschenswert, dass ihm mitgeteilt wird, dass für ihn eine Vollmacht erteilt wurde.

Am Wahltag wird neben der Identität des Bevollmächtigten automatisch auch die Identität des Bevollmächtigten angegeben.

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