Ein Mann wurde angeklagt, nachdem die Leiche seines achtzigjährigen Nachbarn in einer Reisetasche entdeckt wurde

Ein Mann wurde angeklagt, nachdem die Leiche seines achtzigjährigen Nachbarn in einer Reisetasche entdeckt wurde
Ein Mann wurde angeklagt, nachdem die Leiche seines achtzigjährigen Nachbarn in einer Reisetasche entdeckt wurde
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Ein 35-jähriger Mann wurde wegen Mordes angeklagt und am Sonntag, dem 24. November 2024, in Untersuchungshaft genommen, nachdem in einem Wald in der Nähe von Blois (Loir-et-Cher) die Leiche seines achtzigjährigen Nachbarn in einer Reisetasche entdeckt worden war ), zeigt anAFP.

Am 19. November meldete die Familie des Opfers sein Verschwinden, weil sie befürchtete, keine Neuigkeiten zu haben. „Die ersten Untersuchungen, die bei ihm zu Hause durchgeführt wurden, ergaben keine Unordnung, sondern das Vorhandensein kleiner Spuren von Blutspritzern, insbesondere an der Wand hinter dem Sofa im Wohnzimmer.“ gibt die Staatsanwaltschaft Blois an.

Ein Streit zwischen dem Verdächtigen und seinem Nachbarn

Anschließend erfuhren die Ermittler von einem Streit zwischen der 81-Jährigen und ihrer Nachbarin im Obergeschoss. Letzterer reagierte nicht, als die Polizei zu ihm nach Hause kam. Anschließend wurde eine Durchsuchung durchgeführt und das Haus des Dreißigjährigen versiegelt.

Das ergaben die Ermittlungen auch „dass große Blutlachen vom Boden der Wohnung entfernt worden waren“ und hatte auch Blutspuren auf der Treppe zwischen dieser Unterkunft und der seines Nachbarn entdeckt.

Der Dreißigjährige bestreitet jegliche Beteiligung

Am Freitag stellte sich der Verdächtige auf der Polizeiwache vor und wurde sofort in Gewahrsam genommen. Der Mann bestreitet jegliche Beteiligung an der Ermordung seines Nachbarn, behauptet aber, daran beteiligt gewesen zu sein „Fand ihre Nachbarin tot zu Hause liegend“. Er behauptet, dann den Tatort gereinigt zu haben, bevor er die Leiche in eine Reisetasche legte. „aus Angst vor Repressalien des Mörders, von dem er nichts wusste“, erklärt die Anklage.

Der Dreißigjährige ohne Vorstrafen ist nach Aussage eines Familienmitglieds „außerhalb der Pflege“ Psychiatrie, dies wurde jedoch von den Ermittlern noch nicht bestätigt.

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