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Shortbread-Redaktion
Veröffentlicht auf
2. Juli 2024 um 17:38 Uhr
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Es ist das Auslösen des speziellen Anti-Fall-Armbands von einem 73 Jahre alte Frauplatziert unter Vormundschaftwas es ermöglichte, hervorzuheben Gewalt dass die Fils Letzterer, 38 Jahre alt, hat sich das zugefügt 27. Juni 2024 hat Saint-Denis-d’Orques (Sarthe).
Letzterer war bereits verurteilt worden Gewalt gegenüber seiner unter Vormundschaft gestellten Mutter, dem Mann unter Alkoholeinfluss einen Rückfall erlitten.
Befragt, das Opfer von 73 Jahre erklärt, dass sie von ihrem Sohn misshandelt wurde: „Er misshandelt mich (…) wenn er trinkt, kann er gemein werden.“ Die Mutter spricht darüber Regelmäßige Gewalt welche dauerte 1. Dezember 2023 bis 27. Juni 2024.
„Sie ist diejenige, die mit diesem Armband spielt“
Der Sohn, der sich besonders zeigte aggressiv mit dem Kurator seiner Mutter und der StrafverfolgungDie seit mehreren Monaten aus dem Gefängnis entlassene Frau erklärt im Polizeigewahrsam zur Auslösung des Fernassistenzgeräts: „Sie ist es, die mit diesem Armband spielt.“ »
Als er darauf hingewiesen wird, dass seine Mutter Anzeichen von Gewalt zeigt, antwortet er: „Sie markiert schnell. »
„Ich trinke nicht jeden Tag“
Vor Gericht wirkte der Angeklagte, ein großer, schlanker, blonder Mann mit makellosem Haar, gekleidet in einen grauen Pullover und eine dunkle Jogginghose, gelinde gesagt lässig, sowohl in seiner Körperhaltung (während der Anhörung die Hände in den Taschen steckend) als auch in seiner Körperhaltung sowie durch seine Antworten. „Haben Sie ein Alkoholproblem?“ », fragte der Gerichtspräsident.
„Ich trinke nicht jeden Tag“, antwortet der Angeklagte und fügt hinzu, dass er zur Entspannung zu trinken beginne und am Tattag nicht mehr als durchschnittlich getrunken habe.
„Das zentrale Problem dieses Falles ist der Alkoholismus des Herrn“, sagte der Staatsanwalt, der eine gemischte Strafe von 12 Monaten Gefängnis, davon 6 Monate mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis mit fortgesetzter Untersuchungshaft beantragte.
Die Anwältin der Beklagten forderte eine angemessene Strafe für ihren Mandanten, betonte seine Integrationsbemühungen und erinnerte an die Notwendigkeit einer Behandlung.
15 Monate Gefängnis
Für schuldig befunden, der Angeklagte ist gewesen zu einer gemischten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, also 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 9 Monate Gefängnis. Er bleibt in Haft.
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