Energetische Sanierung, Gas, Strom… Was Sie mit dem Energiecheck bezahlen können

Energetische Sanierung, Gas, Strom… Was Sie mit dem Energiecheck bezahlen können
Energetische Sanierung, Gas, Strom… Was Sie mit dem Energiecheck bezahlen können
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Theoretisch wurde der Energiescheck im vergangenen April an alle berechtigten Haushalte verschickt und kann zur Begleichung verschiedener Arten von Energierechnungen verwendet werden. RMC Conso zieht eine Bestandsaufnahme dessen, was Sie wissen müssen, um es zu verwenden.

Der Energiescheck ist eine staatliche Beihilfe, die einkommensschwachen Haushalten gewährt wird, um ihnen zu helfen, einen Teil ihrer Energiekosten zu decken. In diesem Jahr erhielten die betroffenen Haushalte es theoretisch im Laufe des Monats April. Aufgrund eines Identifikationsproblems im Zusammenhang mit der Abschaffung der Wohnsteuer haben jedoch fast eine Million Anspruchsberechtigte diese noch nicht erhalten. Sie können es ab diesem Donnerstag, dem 4. Juli, über die entsprechende Plattform einfordern.

Doch welche Rechnungen können mit diesem Gerät tatsächlich bezahlt werden? Ist es auf Energierechnungen beschränkt? RMC Conso erklärt.

Gas, energetische Sanierung, Mietkosten

Wenn Sie im vergangenen April Ihren ersten Energiecheck erhalten haben und nicht wissen, wie Sie ihn verwenden sollen, sollten Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, dass er keinen finanziellen Wert hat. Eine Einzahlung auf ein Bankkonto ist daher nicht möglich.

Wie die für den Energiecheck zuständige Plattform, die dem Wirtschaftsministerium untersteht, mitteilt, sollen mit dieser Förderung folgende Kosten finanziert werden:

  • Ihre Rechnung für Strom, Gas, Heizung, Heizöl oder andere Heizstoffe.
  • Ihre Mietkosten inklusive Energiekosten, wenn Sie in einer Sozialwohnung wohnen.
  • Ihre Energiekosten sind in Ihrer Gebühr enthalten, wenn Sie in einer von der APL zugelassenen Unterkunft oder in einem EHPAD, einem EHPA, einem unabhängigen Wohnheim, einer Einrichtung oder einer Langzeitpflegestation (ESLD, USLD) untergebracht sind.
  • Bestimmte Kosten im Zusammenhang mit energetischen Renovierungsarbeiten an Ihrem Haus.

Darüber hinaus sind Sozialvermieter nun gemäß Artikel 1 des Dekrets Nr. 2024-411 vom 4. Mai verpflichtet, dieses Zahlungsmittel zu akzeptieren.

„In diesem Fall kann der Sozialvermieter den gesamten Scheck von der nächsten Quittung abziehen, auch wenn der monatliche Betrag der Energiekosten niedriger ist als der Betrag des Energieschecks“, erklärt das Wirtschaftsministerium.

Ist der Wert des Energiechecks höher als die Höhe dieser Gebühren, muss die Überzahlung von den nächsten Belegen abgezogen werden. Im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses wird die zu viel gezahlte Summe ggf. an den Begünstigten zurückerstattet.

Von RGE-Fachleuten ausgeführte Arbeiten

Um Ihren Energiecheck für energetische Sanierungsarbeiten nutzen zu können, ist es zwingend erforderlich, sich an Fachleute mit dem RGE-Label (Environment Guarantor) zu wenden. Sie sind in der Lage, Arbeiten und/oder ein Energieaudit durchzuführen und verfügen über zertifizierte Kenntnisse in der energetischen Sanierung.

Aber seien Sie vorsichtig: „Mit dem Energiescheck können nur bestimmte Arbeiten bezahlt werden, die den für die ‚Energiewende-Steuergutschrift‘ (CITE)/Ma Prime Rénov in Frage kommenden Arbeiten entsprechen“, gibt die für das System zuständige Plattform an.

Verschiedene Möglichkeiten, mit Ihrem Energiescheck zu bezahlen

Sie können Ihre Rechnung direkt online bezahlen, indem Sie Ihre Schecknummer, Ihren Rubbelcode und Ihre Kundenreferenz eingeben, aber auch per Post, indem Sie Ihren Coupon an Ihren Lieferanten senden.

Darüber hinaus können Anspruchsberechtigte auch verlangen, dass ihr nächster Energiecheck nach der Zuteilung automatisch von ihrem Strom- oder Gaslieferanten berücksichtigt wird. Stellen Sie einfach eine Anfrage auf der entsprechenden Seite auf der Website des Geräts.

Für den Kauf von Brennstoffen und die Bezahlung von energetischen Renovierungsarbeiten müssen Sie lediglich Ihren Coupon beim gewünschten Lieferanten oder Unternehmen abgeben.

Zur Erinnerung: Alle Energieversorger und alle RGE-Fachkräfte sind verpflichtet, den Energiecheck gemäß Artikel L. 124-1 des Energiegesetzes zu akzeptieren.

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