In den USA wurde beschlagnahmter Alkohol für einen guten Zweck verkauft

In den USA wurde beschlagnahmter Alkohol für einen guten Zweck verkauft
In den USA wurde beschlagnahmter Alkohol für einen guten Zweck verkauft
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Da Weihnachten naht, konnten Einwohner von Kentucky (USA) die Gelegenheit nutzen, durch die Teilnahme an einer Auktion gute Flaschen als Geschenk anzubieten. Die Initiative liegt teilweise beim Gouverneur des Bundesstaates, dem Demokraten Andy Beshear. Kürzlich unterzeichnete er ein Gesetz, das es erlaubt, auf Flaschen mit hochprozentigem Alkohol zu bieten, die bei Ermittlungen der staatlichen Alkoholkontrollbehörde ABC beschlagnahmt wurden (siehe Kasten).

Hinter dieser Idee steckt eine nützliche Seite. Der Erlös des Verkaufs – dessen Höhe nicht bekannt gegeben wurde – fließt in einen Fonds für zwei Aufklärungsprogramme zum Thema Alkoholmissbrauch. „Wir sind stolz darauf, zu diesen Programmen beizutragen, die den verantwortungsvollen Konsum von Erwachsenen fördern und das Bewusstsein junger Menschen schärfen“, erklärt Allyson Taylor, Kommissarin des ABC, zitiert vom „Lexington Herald Leader“.

Die Auktion begann am 27. November und endete am 11. Dezember. Dabei handelte es sich vor allem um Flaschen Bourbon, eine Spezialität aus Kentucky. Unter den 32 angebotenen Flaschen befanden sich zwei Old Rip Van Winkle, drei Blanton’s Single Barrels, Four Roses Small Batch Barrel Strength 2011 und ein Old Forester-Geschenkset „Prohibition Repeal“. „Das ist ein sehr guter Verkauf“, sagte Eric Gregory, Präsident der Kentucky Distillers Association. „Es gibt einige seltene und schwer zu findende Flaschen!“

Um am Verkauf auf einer offiziellen staatlichen Website teilnehmen zu können, musste man natürlich zunächst 21 Jahre alt sein, dem gesetzlichen Mindestalter für den Kauf von Alkohol in den Vereinigten Staaten. Und die per E-Mail benachrichtigten Gewinner einer Auktion mussten die Flasche in Frankfort, der Hauptstadt von Kentucky, abholen.

Lieferung nachts verboten

Bei Verstößen könnte bei Versteigerungen angebotener Alkohol beschlagnahmt werden. Beispielsweise ist der Verkauf oder die Lieferung am Sonntag zwischen Mitternacht und 6 Uhr verboten. Ein weiterer Beschlagnahmungsgrund ist der bloße Besitz alkoholischer Getränke beim Durchqueren eines sogenannten „trockenen“ Landkreises. Denn die Gesetze von Kentucky, die den Verkauf und Konsum regeln, führen zu einem Flickenteppich aus „trockenen“ (trockenen, jeglichen Alkoholverkauf verbietenden), „nassen“ (staatlich lizenzierten Einzelhandelsverkäufen erlaubenden) oder „nassen“ feuchten Landkreisen (die eine Zwischenposition einnehmen).

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