An diesem Samstag, dem 28. Dezember, findet die Universal-Ladegerät wird in Frankreich Pflicht.
Dekret Nr. 2023-1271 vom 27. Dezember 2023 und seine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie vom 23. November 2022 in französisches Recht, bekannt als „ Universal-Ladegerät » erfordern einen einzigen Anschluss für Ladegeräte für eine Vielzahl von in Frankreich verkauften elektronischen Geräten.
Diese Richtlinie führt außerdem den getrennten Verkauf elektronischer Geräte und ihrer Ladegeräte ein, um den Benutzern beim Kauf eine Wahl zu bieten. Ein Gerät, das Teil eines Ansatzes zum Umweltschutz ist, indem es die Menge an Elektroschrott reduziert und es vereinfacht, indem es dem Problem der unterschiedlichen Ladegeräte für jedes Gerät ein Ende setzt.
Die Richtlinie gilt zunächst für eine Vielzahl elektronischer Geräte, etwa Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher, Tastaturen, Mäuse, VR-Headsets und E-Reader.
Dies ist die National Frequency Agency (ANFR), dessen Aufgabe es sein wird, „zu kontrollieren“das Inverkehrbringen von Funkgeräten, die mit den spezifischen Anforderungen des Universalladegeräts kompatibel sind».
Ab dem 28. Dezember 2024 wird sichergestellt, dass berechtigte Geräte, die auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden, mit einem ausgestattet sind Anschluss USB-C und dass alle den Verbrauchern bereitgestellten Informationen in einer zugänglichen Dokumentation hinreichend klar und vollständig sind. Wenn eine Nichteinhaltung festgestellt wird, verfügt die Agentur über Verwaltungspolizei- und Sanktionsbefugnisse.
Um den Benutzer optimal zu informieren, muss jedem Gerät ein standardisiertes Piktogramm beiliegen, das die Eigenschaften des kompatiblen Ladegeräts angibt.
Hersteller und Verkäufer von Laptop-Computern haben bis zum 26. April 2026 Zeit, die Vorschriften einzuhalten und zuzulassen, dass dasselbe universelle USB-Typ-C-Ladegerät alle elektronischen Geräte, einschließlich Laptops, aufladen kann.