Auch für Laptops im Jahr 2026
Die neuen geltenden EU-Vorschriften besagen, dass „alle neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Ohrhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Kopfhörer, die in der EU verkauft werden“, dies tun müssen Sie verfügen über einen USB-Ladeanschluss vom Typ C, erläutert das Europäische Parlament. Ab dem 28. April 2026 gilt diese Anforderung auch für Laptops.
„Die Richtlinie harmonisiert außerdem die Anforderungen an das Schnellladen und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, nicht bei jedem Gerätekauf ein neues Ladegerät zu erhalten“, so das Parlament weiter. Hersteller sind jedoch verpflichtet, ihre Verpackung zu aktualisieren, um deutliche Informationen zu den Ladefunktionen und dem mitgelieferten Zubehör des gekauften Produkts anzuzeigen.
Ausrangierte oder unbenutzte Ladegeräte, 11.000 Tonnen Abfall pro Jahr
Diese gemeinsame Ladelösung ermöglicht Verbrauchern nicht nur Geld zu sparen, indem sie den Kauf unnötiger Ladegeräte vermeiden, sondern zielt auch darauf ab, das Problem der Nachhaltigkeit elektronischer Produkte auf dem europäischen Markt anzugehen. Ausrangierte oder unbenutzte Ladegeräte machen in der EU jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott aus.
„Das Universalladegerät ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes“, betont Europaabgeordnete Saskia Bricmont (Ecolo). „Dies wird das Leben der europäischen Bürger vereinfachen, erhebliche Ressourceneinsparungen ermöglichen und die Abfallproduktion begrenzen.“