Die Regierung kündigte am Freitag eine Erhöhung der Beihilfen für den Heim- und Arbeitsverkehr für 2025 an. Diese Maßnahme sieht eine Stärkung der Steuerbefreiungen für Treibstoff und Prämien für öffentliche Verkehrsmittel vor, um Arbeitnehmer angesichts der steigenden Kosten im Zusammenhang mit der Mobilität zu unterstützen.
Die Regierung kündigte am Freitag eine Verschärfung der Beihilfen im Zusammenhang mit der Heim- und Arbeitsbeförderung im Jahr 2025 an, und zwar durch eine Anhebung der Obergrenze für die Befreiung von Treibstoff- und ÖPNV-Prämien.
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„Zum 1. Januar 2025 wird der Freibetrag für die Kraftstoffprämie auf 300 Euro statt 200 Euro pro Jahr erhöht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums.
Diese Obergrenze für die Deckung der Treibstoffkosten seiner Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber wurde vor dem Hintergrund des Anstiegs der Kohlenwasserstoffpreise in den Jahren 2022 und 2023 auf 400 Euro angehoben, bevor sie im Jahr 2024 wieder auf 200 Euro angehoben wird.
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Förderung nachhaltiger Mobilität
Um den Übergang zur Elektromobilität zu fördern, hat die Regierung laut derselben Quelle beschlossen, auch die Steuerfreigrenze für die Ladeprämie für Elektrofahrzeuge um 100 Euro von „500 auf 600 Euro pro Jahr“ zu erhöhen.
„Schließlich erhöht sich auch die Freigrenze für die Kombination aus nachhaltigem Mobilitätspaket und ÖPNV-Abo um 100 Euro von 800 auf 900 Euro pro Jahr“, schloss das Ministerium.
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Das „Nachhaltige Mobilitätspaket“ wird an Mitarbeiter ausgezahlt, die sogenannte sanfte Fortbewegungsarten wie das Radfahren bevorzugen.